Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Eigenkündigung bei Umschulung-Auswirkung ALG

von waja16.05.2014 | 14:29
1123 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

guten Tag, ich beginne demnächst eine Teilhabe am Arbeitsleben ( bereits genehmigt) und habe noch einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Der AG hat mir bereits gesagt, dass mit meiner zukünftigen Qualifikation später kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Mein neuer Beruf passt auch nicht mehr zum derzeitigen AG. Der AG möchte nun dass ich selbst kündige. Dazu wäre ich auch bereit, bin mir aber im unklaren über evtl. spätere Folgen. 1. Muss ich mich dann bei der ARGE melden? Ende Arbeitsvertrag und Beginn Umschulung würden nahtlos ineinander übergehen. 2. Bekomme ich eine Sperre angerechnet wg. Eigenkündigung? 3. Falls ich eine Sperre erhalten sollte, "verjährt" diese dann im Laufe meiner zweijährigen Umschulung? 4. Oder "lebt" die Sperre nach Ende der Umschulung wieder auf? Vielen Dank

3 Antworten

Gackiam 16.05.2014 | 16:26
Lassen Sie sich am besten bei der Auskunftsstelle der Agentur für Arbeit beraten. Dann haben Sie in jedem Fall rechtsverbindliche und zuverlässige Informationen.
wajaam 19.05.2014 | 12:47
Ich möchte gerne wissen ob jemand damit schon Erfahrungen gemacht. Denn auch eine ARGE ist nicht frei von Informationsfehlern. Und bevor ich dort vorstellig werde, möchte ich gerne mehr darüber wissen.
Angelika40am 22.05.2014 | 12:34
So wie ich das sehe ist das wie bei mir. Ich bin auch in einem noch nicht gekündigten Arbeitsverhältnis und werde in eine LtA Umschulung gehen. Ich habe das so gemacht das ich einen Aufhebungsvertrag zum letzten Tag habe. D.h. Ich bekomme Krankengeld bis zum letzten Tag. Anschließend geht es nahtlos über ins Übergangsgeld. Das Arbeitsamt hat da eigendlich garnix mit zu tun. Warum solltest du vorher kündigen - wenn du noch im Krankengeld bis ?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026