Eigenkündigung nach Reha während Krankengeldbezug! Sperre???
28.03.2008, 15:12
von
tom99
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage. Ich werde eine Reha vollziehen. 6 Wochen. Lohnfortzahlung vom AG wurde bereits erfüllt. Beziehe nun Übergangsgeld. Nach Reha Krankengeld. Bin "noch" angestellt. Aber mein Psychologe hat mir schon vor der Reha zur Eigenkündigung wg. gesundheitlicher Probleme geraten. Das werde ich wohl nach der Reha tun, wenn ich weiterhin krankgeschrieben bin, und Krankengeld beziehe!
Meine Frage: Könnte es Probleme geben, wenn ich während des Krankengeldbezuges von selbst (mit Attest) kündige? Könnte mein Krankengeld gesperrt werden?
Danke Tom
29.03.2008, 18:48
von
Micha
Hallo Tom,
um Gottes Willen nicht selber kündigen. Das Krankengeld erhalten Sie nach der Reha weiter, sofern Sie weiterhin als arbeitsunfähig gelten. Darüber entscheiden zuerst einmal die Ärzte in der Reha-Einrichtung. Danach können Sie bis zur Maximaldauer Krankengeld beziehen und ggf. während dieser Zeit einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung stellen. Sollte das Krankengeld erschöpft sein, so können Sie (sofern Sie nicht selbst gekündigt haben) Arbeitslosengeld I beziehen, obwohl das Arbeitsverhältnis noch ungekündigt ist. Kündigen Sie aber selber, so ist zu 90% eine Sperre der Arbeitsagentur fällig und Sie bekommen nach dem Kranlengeld erst einmal gar nichts.
31.03.2008, 09:19
Experten-Antwort
Da hat user Micha völlig Recht! M.E. sollten Sie auf keinen Fall selbst kündigen, da ja dann auch noch eine Sperrfrist von der Agentur für Arbeit verhängt wird und Sie in dieser Zeit kein Arbeitslosengeld erhalten!
Solarstrom selbst erzeugen und ins Netz einspeisen, dafür gibt‘s 20 Jahre lang eine feste Vergütung – ein möglicher Baustein für die Altersvorsorge....