Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo KK,
leider ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich eine stichhaltige Aussage zur Günstigkeit zu treffen, da uns weder die zukünftige Rechtsentwicklung noch die zutreffenden Berechnungsgrundlagen (z. B. Dauer und Höhe des Arbeitslosengeldes) bekannt sind. Es trifft zwar zu, dass bei der vorgeschlagenen Vorgehensweise ein möglicher Abschlag vermieden wird, die tatsächlichen Auswirkungen auf die spätere Rentenhöhe sind allerdings nicht absehbar.
Fakt ist, dass zum genannten Zeitpunkt nur bei Inanspruchnahme einer Altersrente für langjährige Versicherte der Abschlag 7,2 Prozent beträgt. Die Altersrente wegen Schwerbehinderung könnten Sie 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze bereits abschlagsfrei beziehen, vorausgesetzt, dass zu diesem Zeitpunkt eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt und die Wartezeit von 35 Jahren (hierzu zählen alle Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten) erfüllt ist. Eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte könnten Sie mit Vollendung des 65. Lebensjahres ebenfalls abschlagsfrei beziehen, falls Sie die Wartezeit von 45 Jahren mit Pflichtbeiträgen und Berücksichtigungszeiten erreichen (Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges zählen hierbei allerdings nicht).
Als Rentenversicherungsträger sind wir leider nur befugt, Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung zu beantworten. Bezüglich Ihrer Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung sollten Sie sich daher bei Ihrer Agentur für Arbeit erkundigen. Wir empfehlen Ihnen, sich zeitnah vor dem gewünschten Eintritt in den verdienten Ruhestand bei einer unserer Beratungsstellen beraten zu lassen.
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