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Experten-Antwort

Eigenkündigung statt vorzeitiger Rente

von KK19.02.2013 | 18:03
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Februar 1956 geboren, würde mit Ablauf des Dezember 2022 die Regelaltersgrenze erreichen (bei Jahrgang 1956 laut der Übergangsregelung: 65 Jahre + 10 Monate). Gehe ich vorzeitig, habe ich einen Abschlag von 0,3 Prozent je Monat früher. Würde ich also zwei Jahre früher gehen (mit Ablauf des Dezember 2020), hätte ich bis zum Lebensende einen Rentenabschlag von 7,2 Prozent. Meine Frage: Wie wäre die Rechtslage insbes. die finanzielle Situation, wenn ich zum Ablauf des Dezember 2020 selbst kündigen würde? Wäre die finanzielle Situation, wenn man die gesamte Restlebenszeit berücksichtigt, möglicherweise nicht sogar günstiger mit einer derartigen Eigenkündigung? Sperrzeit 12 Wochen für ALG I ohne jegliche Zahlung ist klar, aber danach bekäme ich doch Arbeitslosengeld und zwar bis zur Regelaltersgrenze, da sich die Bezugdauer für ältere Arbeitnehmer ab dem 58. Lebensjahr auf 24 Monate erhöht. Wäre die danach gezahlte Altersrente möglicherweise höher als die um 7,2 Prozent geminderte bei vorzeitigem Renteneintritt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.02.2013 | 14:41

Hallo KK,

leider ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich eine stichhaltige Aussage zur Günstigkeit zu treffen, da uns weder die zukünftige Rechtsentwicklung noch die zutreffenden Berechnungsgrundlagen (z. B. Dauer und Höhe des Arbeitslosengeldes) bekannt sind. Es trifft zwar zu, dass bei der vorgeschlagenen Vorgehensweise ein möglicher Abschlag vermieden wird, die tatsächlichen Auswirkungen auf die spätere Rentenhöhe sind allerdings nicht absehbar.

Fakt ist, dass zum genannten Zeitpunkt nur bei Inanspruchnahme einer Altersrente für langjährige Versicherte der Abschlag 7,2 Prozent beträgt. Die Altersrente wegen Schwerbehinderung könnten Sie 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze bereits abschlagsfrei beziehen, vorausgesetzt, dass zu diesem Zeitpunkt eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt und die Wartezeit von 35 Jahren (hierzu zählen alle Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten) erfüllt ist. Eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte könnten Sie mit Vollendung des 65. Lebensjahres ebenfalls abschlagsfrei beziehen, falls Sie die Wartezeit von 45 Jahren mit Pflichtbeiträgen und Berücksichtigungszeiten erreichen (Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges zählen hierbei allerdings nicht).

Als Rentenversicherungsträger sind wir leider nur befugt, Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung zu beantworten. Bezüglich Ihrer Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung sollten Sie sich daher bei Ihrer Agentur für Arbeit erkundigen. Wir empfehlen Ihnen, sich zeitnah vor dem gewünschten Eintritt in den verdienten Ruhestand bei einer unserer Beratungsstellen beraten zu lassen.

10 Antworten

pestaam 19.02.2013 | 19:04
Wenn Sie mit einer Eigenkündigung in die AL gehen, dann bekommen Sie eine max. Sperrzeit von 12 Wochen - also erst einmal 12 Wochen kein Geld von der Agentur für Arbeit.. Und als weiteres Problem steht die Bezahlung Ihrer Sozialabgaben, denn die müssen Sie (ich meine für 2 Monate) bezahlen. Letztlich kürzt Ihnen die Agentur für Arbeit die Bezugszeit um 12 Wochen, so dass Ihnen insgesamt nur noch 18 Monate Leistungen bezahlt werden. Hat Ihre Eigenkündigung jedoch mit eine glaubhafte Begründung (z.B Mobbing am Arbeisplatz), dann werden Sie warscheinlich wenig Probleme haben 24 Monate ALO zu beziehen.
Zukunftam 19.02.2013 | 19:09
Fragen Sie doch hier in 7 Jahren noch mal nach. Wer weiss was in 7 Jahren mal ist ? Heute das anzufragen ist doch eher Unsinn.
Klara Kugeligam 19.02.2013 | 19:08
Sorry,aber was im Jahr 2022 sein wird,das steht nur in den Sternen und nichtmal in meiner Glaskugel. Solche Gedankenspiele sind absolut sinnlos.
arniam 20.02.2013 | 04:49
Hallo Anita, wenn er im Alg1bezug erkranken sollte, dann hat er immer noch Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld! Also mit Bewerbungstraining und solchen unsinnigen Maßnahmen in dem Alter, ist dannschnell entgegen zu wirken!!
Anitaam 19.02.2013 | 22:57
Wirklich abwarten, wie es bis dahin aussieht. Nach jetzigem Stand: Theoretisch geht es. Praktisch lassen sich die Mitarbeiter der Arbeitsagentur nicht gerne von solchen Leuten ihre Vermittlungsstatistik vermiesen; die werden Sie also schon zu beschäftigen wissen, mit Bewerbungstraining, Praktika, Bewerbungen usw...
Moonam 20.02.2013 | 11:44
Nur wird die Krankenkasse auch nichts unversucht lassen ihn vor Ablauf der 78 Wochen aus dem Krankengeld auszusteuern.
Freundam 20.02.2013 | 13:04
Hallo KK, ich habe damals die Sperre des Arbeitsamtes einfach genutzt und Urlaub mit einer Auslandskrankenversicherung im Ausland gemacht. Reisekrankenversicherung gibts schon für weit unter einem Euro pro Tag, man braucht also keine teure deutsch Krankenversicherung. Das Beste daran, mir hat das damals dort so gut gefallen, daß ich nun vollends da hin ausgewandert bin.
Klara Kugeligam 20.02.2013 | 14:22
Zitat von Freund anzeigen
Da sollten Siie aber einmal die Versicherungsbedingungen lesen und Sie werden staunen. ;-) Solche Versicherungen benötigen einen Wohnsitz in Deutschland und wenn Sie zudem schwer erkranken,wird man Sie nach Deutschland zurück schicken,damit dann die GKV wieder greift. Sind Sie so naiv,dass Sie meinen auf die Idee wäre noch keiner gekommen? Es gibt aber reguläre Auslands KV,kosten so um die 160 € im Monat,einfach googlen. Aber auch da sollten Sie bedenken,dass Vorerkrankungen immer ausgeschlossen sind,oder Sie zahlen ein Vielfaches von dem Grundpreis.
Klara Kugeligam 20.02.2013 | 14:25
Bin irgendwie im falschen Posting gelandet.
Freundam 20.02.2013 | 15:28
Ja, ja, man sollte also sein ganzes Leben nach irgendwelchen "Versicherungsbedingungen" ausrichten ? Aber Sie irren, ich habe mir die AVBs ganz genau durchgelesen, bei der Central Reisekrankenversicherung ist kein deutscher Wohnsitz erforderlich. Angstdeutsche sollten natürlich niemals auch nur eine Minute das Land verlassen, dennen könnte nämlich auch der Himmel auf den Kopf fallen..............
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