Diese Frage kann Ihnen nur der zuständige DRV-Sachbearbeiter beantworten, da es sich bei Arbeitshilfen um individuelle Entscheidungen handelt.
Denkbar wäre z.B., dass Sie im Falle eines Arbeitsplatzwechsels erneut Arbeitshilfen beantragen müssten, weil es ja theoretisch sein könnte, dass am neuen Arbeitsplatz ganz ander Bedingungen herrschen.
Wer von seiner Krankenkasse medizinische Hilfsmittel wie z.B. Rollstuhl, Badewannenlift etc. bewilligt bekommt, muss diese Hilfsmittel gewöhnlich wieder abgeben, sobald diese nicht mehr benötigt werden.
Bei Arbeitshilfen könnte es ähnlich sein.