ein Eispruch auf meine bereits eingezahlte Rente im Alter von 65 Jahren?

von
Angi

Ich bin momentan 61 Jahre alt und habe meinen Arbeitsplatz nach 22 Arbeitsjahren aufgrund von Firmeninsollvens leider verloren.
Nun möchte ich fragen, wenn ich weiterhin keine Arbeit finde, besteht für mich noch ein Eispruch auf meine bereits eingezahlte Rente im Alter von 65 Jahren?
Vielen Dank!

Experten-Antwort

Hallo Angi,

vermutlich geht es um die Frage, ob die Zeit des Bezuges von Arbeitslosengeld für die Wartezeit von 45 Jahren mitgezählt werden kann. Für diesen Fall sollten Sie Ihrer Rentenversicherung einen Nachweis zusenden, aus dem sich ergibt, dass Sie infolge der Insolvenz arbeitslos geworden sind.

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