Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenWie "hegehosa" zutreffend ausgeführt hat gelten teilweise belegte Monate als ganze Monate.
Im übrigen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Wartezeit für die ab 1.1.2012 mögliche Inanspruchnahme der Rente für besonders langjährig Versicherte nicht 45 Versicherungsjahre, sondern 45 Jahre mit Zeiten einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit beträgt. Ausdrücklich nicht berücksichtigt werden Pflichtbeitragszeiten aufgrund des Bezugs von Leistungen der Arbeitsagentur. Ebenfalls nicht mitgezählt werden auch Anrechnungszeiten, wie z. B. Schulzeiten, oder Kalendermonate, die aufgrund eines Versorgungsausgleichs oder Rentensplittings berücksichtigt wurden.
Ob Sie die Wartezeit erfüllen bzw. noch erfüllen können, kann ohne Kenntnis Ihres Versicherungskontos nicht gesagt werden. Sie sollten dies bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger klären.
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