Hallo ceve07,
beim Zusammentreffen einer Unfallrente mit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kommt es zur Kürzung der Rente aus der Rentenversicherung, wenn beide Renten zusammen den Grenzbetrag übersteigen. Der Grenzbetrag beträgt 70 % des Jahresarbeitsverdienstes
(ein Zwölftel = monatlich multipliziert mit dem jeweiligen Rentenfaktor. Der übersteigene Betrag wird voll auf die Rente der gesetzlichen Renten-
versicherung angerechnet
(§ 93 SGB VI).
Weitere Auskünfte können in diesem Forum über Ihre Anfrage nicht erteilt werden. Wir empfehlen Ihnen, persönlich in einer Stelle
der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft vorzusprechen und sich dort noch einmal beraten zu lassen.