Einen schönen guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich der Auszahlung der von mir einbezahlten Rentenbeiträge. Ich habe einige Sachen hierzu gelesen die mich leider oftmals nur noch mehr verwirrt haben (60 Monatsregel z.B.) und hoffe, dass Ihr mir womöglich weiterhelfen könnt.
Ich bin dt. Staatsbürgerin, habe in Deutschland 33 Jahre gearbeitet und Beiträge einbezahlt. Ich lebe nun seit 3 Jahren in der Türkei. Dies werde ich wohl für immer tun, ich habe keine Absicht mehr nach Deutschland zurückzukehren.
Sollte ich nun wieder die Türkische Staatsbürgerschaft annehmen und dıe dt. abgeben, kann ich mir die von mir eingezahlten Beiträge ausbezahlen lassen? Oder ist dies nicht möglich da ich mehr als 5 Jahre einbezahlt habe? (dadurch ist es, soweit ich verstanden habe, nur unter gewissen umständen möglich)
Und wie lange müsste ich warten? Ich zahle seit 3 Jahren nicht mehr in die Kasse ein. Bedeutet dies ich würde die Auszahlung sofort bekommen oder müsste ich nach Abgabe der dt. Staatsbürgerschaft noch einmal 2 Jahre warten?
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
LG