Hallo "Wellensittich",
als Bezieher einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit kann Ihnen die Rentenversicherung eine Reha-Leistung bewilligen, wenn durch die Reha-Leistung die geminderte Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt bzw. wesentlich gebessert werden kann und somit die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente nicht mehr erforderlich ist.
Offensichtlich konnte dieses Ziel aus Sicht des für Sie zuständigen Rentenversicherungsträgers durch eine Reha-Leistung jedoch nicht erreicht werden. Gleichwohl hat Ihr Rentenversicherungsträger einen Reha-bedarf zu Lasten der Krankenversicherung gesehen. Diese können Reha-Leistungen zur Erhaltung und Verbesserung des Gesundheitszustandes erbringen. Hier entfällt die Voraussetzung der Wiederherstellung bzw. Erhaltung der Erwerbsfähigkeit.
Folglich ist die Aussage Ihrer Krankenkasse, dass diese nur für Reha-Leistungen bei Beziehern von Erwerbsminderungsrenten auf Dauer zuständig ist, definitiv falsch. Vielmehr hätte die Krankenkasse prüfen müssen, ob bei Ihnen ein Reha-Bedarf aus medizinischem Grund zur Erhaltung und Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes gegeben ist. Dies ist lt. Ihrer Aussage offensichtlich nicht erfolgt.
Sollten Sie noch Interesse an einer Reha-Leistung haben, wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben, einen erneuten Antrag zu stellen. Vielleicht sollten Sie jedoch vorher Ihre Krankenkasse aufsuchen und sich hinsichtlich der Möglichkeiten beraten lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Experte