Eine Frage an die Experten FRG

von
RB

Hallo,
wie werden Ausbildungszeiten nach FRG im Versicherungsverlauf gekennzeichnet und gibt es dafür ebenso erhöhte Entgeltpunkte?

Experten-Antwort

Hallo RB,

Ausbildungszeiten nach dem FRG werden mit einem festen Wert bewertet. Zunächst einmal mit 0,025 Entgeltpunkten (EP) für jeden Kalendermonat. Ist die Ausbildungszeit nicht nachgewiesen, wird die Bewertung auf 5/6 gekürzt. Zu guter Letzt erfolgt eine generelle Kürzung der FRG-Entgeltpunkte um den Faktor 0,6.

Die Ausbildungszeit wird daher mit 0,0125 EP (glaubhaft gemacht) oder 0,015 EP (nachgewiesen) für jeden Kalendermonat bewertet.

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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