Hallo Roger B!
Für den Fall, dass sie die Angelegenheit noch nicht klären konnten:
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Er muss lediglich die bisherigen beitragspflichtigen Entgelte für die Zeit vom 01.09.- 30.09. melden. Normalerweise erfolgt dieses unproblematisch elektronisch.
Falls wider Erwarten der elektronische Austausch nicht möglich sein sollte (absolute Ausnahmefall), bitten Sie ihren Arbeitgeber, dass er die angefragten Entgelte als Papiermeldung an den Rentenversicherungsträger sendet.
Eine rechtzeitige Bewilligung der Rente dürfte dann ohne weiteres möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung