Hallo,
wir, mein Mann hat unangnehme Post von der DRV bekommen.
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Aufhebungs und Abänderungsbescheid.
Nachfolgend wird dargestellt welche frühere Entscheidung aufgrund von Gesetzesänderungen nicht mehr gelten.
Zudem sind wir aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung gehalten, ggf. früher getroffene Entscheidungen zu konkretisieren.
Für die Zeit vom 15.09.1978 bis 11.07.1979 und vom 12.07.1979 bis 02.09.1979 können wegen Rechtsänderungen die bisher vorgemerkten Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildungen nicht mehr berücksichtigt werden, weil sie vor dem 17. Lebensjahr zurückgelegt wurden.
Der bisherige Bescheid über die Feststellung dieser Zeit wird insoweit nach § 149 Abs. 5 Satz 2 SGB VI mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.
Rechtshelfebelehrung und Widerspruchsfrist ein Monat .......
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Man kann doch nicht einfach hergehen und Gesetze rückwirkend ändern ?
Gibt es denn keinen Bestanschutz mehr ?
Ich kann doch auch nicht einen unterschriebenen Vertrag einfach nicht einhalten, weil ich keine Lust mehr dazu habe ?
Soll mein Mann da Einspruch einlegen ?
Er hat kaum Zeit, hätte ich mir das nicht durchgelesen, hätte er es gar nicht gemerkt.
Einerseits ist gesetzlich festgelegt dass das erwerbsfähige Alter von 15-67 ist, andererseits sollen jetzt plötzlich keine Anrechnungszeiten mehr vor dem 17. Lebensjahr gelten ? und das auch noch rückwirkend ?
Silvia