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Einfach ein Jahr rückwirkend gestrichen ?

von Silvia28.08.2009 | 09:32
5119 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wir, mein Mann hat unangnehme Post von der DRV bekommen. -------------------------------------- Aufhebungs und Abänderungsbescheid. Nachfolgend wird dargestellt welche frühere Entscheidung aufgrund von Gesetzesänderungen nicht mehr gelten. Zudem sind wir aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung gehalten, ggf. früher getroffene Entscheidungen zu konkretisieren. Für die Zeit vom 15.09.1978 bis 11.07.1979 und vom 12.07.1979 bis 02.09.1979 können wegen Rechtsänderungen die bisher vorgemerkten Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildungen nicht mehr berücksichtigt werden, weil sie vor dem 17. Lebensjahr zurückgelegt wurden. Der bisherige Bescheid über die Feststellung dieser Zeit wird insoweit nach § 149 Abs. 5 Satz 2 SGB VI mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben. Rechtshelfebelehrung und Widerspruchsfrist ein Monat ....... -------------------------------------- Man kann doch nicht einfach hergehen und Gesetze rückwirkend ändern ? Gibt es denn keinen Bestanschutz mehr ? Ich kann doch auch nicht einen unterschriebenen Vertrag einfach nicht einhalten, weil ich keine Lust mehr dazu habe ? Soll mein Mann da Einspruch einlegen ? Er hat kaum Zeit, hätte ich mir das nicht durchgelesen, hätte er es gar nicht gemerkt. Einerseits ist gesetzlich festgelegt dass das erwerbsfähige Alter von 15-67 ist, andererseits sollen jetzt plötzlich keine Anrechnungszeiten mehr vor dem 17. Lebensjahr gelten ? und das auch noch rückwirkend ? Silvia

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 28.08.2009 | 11:08

Der Schulbesuch ist erst ab dem 17. Geburtstag eine Anrechnungszeit.

13 Antworten

Auswandereram 28.08.2009 | 09:49
Auf Auf, packen sie die 7 Sachen und verlassen den Geltungsbereich der hiesigen Sozialgesetze. Gesetze ändern sich nunmal mit den Jahren.Sie haben mit der Rentenvsicherung keinen Vertrag unterschrieben.Daher hinkt der Vergleich ein wenig.
Beitragam 28.08.2009 | 09:37
Schulzeiten sind seit über 10 Jahren erst ab 17.Lj.anrechenbar. Wenn diese Schulzeit vorher bereits im Versicherungsverlauf vorgemerkt war, dann muß man sie nun aufgrund geltendem Recht für die Zeit vor 17.Lj als (derzeit) nicht anrechenbar kennzeichnen. Letztlich entscheidet sich die Frage der Anrechnung ohnehin erst zum Zeitpunkt des Rentenbeginn´s zu dem dann gültigen Recht. Vielleicht ist ja dann wieder Schule ab 16 anrechenbar. Wenn der Bescheid sonst ok ist und die Zeiten ansonsten vollständig, lohnt sich dagegen kein Widerspruch - um nicht von zwecklos zu sprechen. MfG
Auswandereram 28.08.2009 | 10:24
Sehen sie, also kein Vertrag = keine Ansprüche. Trösten sie sich mit der Tatsache, das Schulzeiten sowieso nicht mehr rentensteigernd bewertet werden ( ausser Fachschule ). Es geht hier also um keinen müden Cent. Ok, die Wartezeit für die 35 Jahre, dafür zählen sie Zeiten ja noch. Aber geldmäßig haben sie ja 0,00 Nachteil.
Silviaam 28.08.2009 | 10:10
Wenn etwas für die Zukunft geändert wird, finde ich das ja ok, aber rückwirkend hat das mehr als nur ein Geschmäckle. Stimmt, der Generationenvertrag wurde uns einfach aufgezwungen. Da habe ich nichts unterschrieben.
Silviaam 28.08.2009 | 10:27
Ja genau, für schwerbehinderte sind die ganzen Gesetzesänderungen gravierend. Wenn ein Schwerbehinderter, viele Ausbildungen machte damit er nicht aus dem Erwerbsleben rausfliegt, der Allgemeinheit auf der Tasche liegt, bekommt er jetzt die Rechnung für seine Bemühungen präsentiert. Viel Schwerbehinderte haben so überhaupt keine Chance mehr die 35 Jahre zusammen zu kriegen, um die frühere Schwerbehindertenrente zu bekommen.
Beitragam 28.08.2009 | 10:34
Es wurde hier nichts rückwirkend geändert!!! Das wäre der Fall, wenn bereits eine Rente bezogen wird und nachträglich die Grundlagen der Berechnung (Zeiten) geändert werden. Hier liegt klar eine Änderung für die Zukunft vor. Wenn es nach Ihnen ginge, würde ja ansonsten das Recht bei Vollendung des 16. Lj. bestehen bleiben müssen bis die Person 67 ist. Das geht nicht. Also ist wie überall das Recht anzupassen. Mehr nicht. Beitragszeiten zB kann man nicht einfach so löschen oder nicht anrechenbar machen.
achneam 28.08.2009 | 10:53
Ein Schwerbehinderter, der "viele Ausbildungen" gemacht hat, hat in der Zeit ja auch keine Beiträge gezahlt, aber die Steuer- bzw. Beitragszahler bereits sehr viel gekostet(WEITERbildungen machen die meisten übrigens nebenberuflich).
Auswandereram 28.08.2009 | 10:35
Also es gibt eigentlich keinen grossen Unterschied bei den Versicherungsjahren von Schwerbehinderten und nicht Schwerbehinderten, wenn man sich mal den Durchschnitt anschaut. Sie werden es nicht glauben, aber in der Praxis haben die Schwerbehinderten auch 45 oder mehr Jahre gearbeitet. Und wenn man wirklich so krank ist, das man gar nicht mehr arbeiten kann ( das muss allerdings ein Arzt einschätzen ), dann bekommt man ja die EM Rente. Muss also gar keine 35 Jahre nachweisen. Sie sehen, so schwarz wie sie malen ist die Nacht auch nicht.
Pascalam 28.08.2009 | 10:57
Nur mal am Rande: Es gab auch Zeiten, da wurde die Schulausbildung bereits ab dem 15. Lebensjahr angerechnet. Pascal
Waltraudam 28.08.2009 | 10:58
Diese Tatsache wird immer gerne ausgeblendet.Das ist doch normal.Ist man doch gewohnt.
KSCam 28.08.2009 | 15:11
Im Rentenforum darüber zu jammern, bringt genausowenig wie ein Widerspruch beim RV Träger. Die entsprechenden Gesetze sind vor vielen Jahren im deutschen Bundestag verabschiedet worden. Wenn Sie sich beschweren oder rumjammern wollen, sind m.E. unsere lieben Politiker, die momentan im Wahlkampf landauf, landab Volksnähe demonstrieren, die richtigen Ansprechpartner. Und vergessen Sie eines nicht: es wurde nur ein Jahr "gestrichen", somit bleibt jedem schwerbehinderten Menschen zwischen 17 und 60 genau 43 Jahre Zeit die berühmten 35 Jahre vollzukriegen. Da kommt es ganz selten auf dieses eine Jahr an, für das man im übrigen nachzahlen kann / konnte.....existentiell sehe ich das alles nicht, aber man übertreibt ja gerne etwas :-))
Timam 28.08.2009 | 18:14
Auch nicht zu bewertende Anrechnungszeiten können - wenn auch nur verhältnismäßig geringe - finanzielle Auswirkungen haben. "Kein müder Cent" ist daher nicht korrekt.
TCKam 31.08.2009 | 08:10
Hallo Tim, Anrechnungzeiten vor dem 17.Lj ohne Bewertung erhöhen die Rente tatsächlich um keinen müden Cent, da die Ermittlung des Gesamtleistungwerts erst mit dem Zeitraum ab dem 17. Lebensjahr beginnt. Würde man tatsächlich schulische Ausbildungszeiten -ohne Bewertung- vor dem 17.Lebensjahr anrechnen, könnte es sogar wegen der Begrenzung auf 8 Jahre zu einen Rentenminderung kommen!
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