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Einfach so abkassieren....

von Zwerg Nase26.08.2012 | 21:21
1929 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

2004 wurde von der Politik ohne Vorankündigung und ohne Übergangsvorschriften einfach erklärt, daß alle Betriebsrentner Krankenversicherung und Pflegeversicherung auf ihre Betriebsrentenzahlungen leisten müßten. Das waren ungefähr 17 %. Ist das immer noch so oder ist dieses verrückte Gesetz immer noch in Kraft? Ggf. würde ich dann nämlich lieber meine Altersvorsorge im Ausland machen. Da muß man nicht befürchten, daß man plötzlich seine Altersvorsorge geschrumpft kriegt. Außerdem ist man in der Schweiz besser von diesem Hektik-Euro geschützt.

7 Antworten

Kuliam 26.08.2012 | 22:01
Da paßt das Oberstübchen genau zum Nick Namen.
Stirnhirnam 26.08.2012 | 22:55
2004 wurde von der Politik ohne Vorankündigung und ohne Übergangsvorschriften einfach erklärt, daß alle Betriebsrentner Krankenversicherung und Pflegeversicherung auf ihre Betriebsrentenzahlungen leisten müßten. Das waren ungefähr 17 %. Ist das immer noch so oder ist dieses verrückte Gesetz immer noch in Kraft? Ggf. würde ich dann nämlich lieber meine Altersvorsorge im Ausland machen. Da muß man nicht befürchten, daß man plötzlich seine Altersvorsorge geschrumpft kriegt. Außerdem ist man in der Schweiz besser von diesem Hektik-Euro geschützt.
Da paßt das Oberstübchen genau zum Nick Namen.
gut gesprochen Kuli, aber irgendwie hat der Naseweis leider recht...
Knut Rassmussenam 27.08.2012 | 08:14
Der geneigte Leser sollte sich fragen, wie es dazu kam ... erst die Öffnung der KVdR, dann die Finanzierung derselben. Das Wahlvieh äh, pardon Wahlvolk wollte es doch so ...
...................................am 27.08.2012 | 21:58
Wir lügen Ihnen die Sterne vom Himmel! Ihre Bundesabzocker
...am 28.08.2012 | 07:33
Also, zumindest die Kranken- und Pflegeversicherung können Sie so nicht zwingend einsparen. Ggf. fallen auch für Zahlungen aus dem Ausland KV und PV-Beiträge an...
Dr. Herrmannam 28.08.2012 | 13:27
Sie müssen ihrer Krankenkasse ja nicht erzählen, daß sie aus dem Ausland eine Rente beziehen. Im Inland kann sich ihre Krankenkasse einfach an ihre Zahlstelle wenden und sich von dort ihren Anteil überweisen lassen. Dabei muß sie die Krankenkasse über diesen Zugriff nicht einmal informieren. Sie holt sich aufgrund gesetzlicher Vorschriften von ihrer Zahlstelle einfach das Geld. Im Grunde ein Unding.
Herr Schweinertam 29.08.2012 | 00:01
Dem geneigten Leser wird anheim gestellt, dies durch Einsichtnahme entsprechender Fachliteratur zu überprüfen.
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