Haben die Aufhebung der gesetzlichen Betreuung und die Herabsetzung des Grades der Behinderung von 50 auf 0 einen Einfluss auf die bereits gewährte Rente wegen Erwerbsminderung(auf Dauer)?
07.03.2019, 13:30
von
???
Sollte das alles passiert sein, weil der Rentner auf welche Weise auch immer gesund wurde, würde natürlich auch keine Erwerbsminderung mehr vorliegen und damit kein Rentenanspruch mehr bestehen. Das müsste der Rentner auch mitteilen, kann man im Rentenbescheid nachlesen.
07.03.2019, 14:10
Experten-Antwort
Auch eine Rente wegen Erwerbsminderung auf Dauer kann eingestellt werden, wenn die Erwerbsfähigkeit wieder gegeben ist. Inwieweit das der Fall ist, wird vom Rentenversicherungsträger geprüft. Allein die Tatsache, dass die gesetzliche Betreuung beendet und der Grad der Behinderung herabgesetzt wurde, führt nicht zwangsläufig zum Wegfall des Rentenanspruchs.