Ich habe zwischenzeitlich 8 Jahre eine volle Erwerbsminderungsrente bezogen habe und bin seitdem arbeitslos/ab und zu geringfügig beschäftigt.
Welchen Einfluss haben die 8 Jahre Erwerbsminderungsrentenbezug in der Vergangenheit auf die Altersrente? Die bestanden ja nur aus einer anteiligen Zurechnungszeit, ich konnte keine Pflichtbeiträge nebenher erarbeiten.
Wird die Altersrente dann aus den Rentenpunkten vor der befristeten vollen EM-Rente und den Rentenpunkten nach der befristeten Rente berechnet und werden für die 8 Jahre Rente null Rentenpunkte angerechnet?
Oder wird der Bezug der Rente bei der Altersrente berücksichtigt werden, wenn ich in Altersrente gehe?
Mich interessiert, ob für die Altersrente dann 8 Jahre mit null Rentenpunkten berücksichtigt werden, weil ich da ja nicht arbeiten konnte und voll erwerbsgemindert war.