Die Zurechnungszeit wird mit einem Durchschnittswert der zurückgelegten Versicherungszeiten bewertet und steigert so die Rente. In der Nachfolgerente (Altersrente) wird diese Zurechnungszeit zu einer Anrechnungszeit aufgrund des Rentenbezugs. Auch diese Anrechnungszeit wird mit dem vollen Gesamtleistungswert bewertet. Aus welchen Gründen Sie die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bezogen haben (befristet oder unbefristet) ist hierbei unerheblich.