Einfluss von Teilzeit auf Erwerbsminderungsrente

von
Opal

Guten Tag,

ich bin aus bestimmten Gründen mit folgender Fragestellung konfrontiert:

Wie wirkt sich ein Wechsel von bislang Vollzeit auf Teilzeit (zB auf 80%) auf die Höhe meines Erwerbsminderungsrentenanspruchs aus? Muss ich davon ausgehen, dass dies ghrundsätzlich zu einer Absenkung meiner Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente führen würde? Und falls ja, welche Institution/welcher Berater kann mir ausrechnen, wie sich ein solcher zu befürchtender Effekt im Zeitablauf in Zahlen konkret auswirkte?

von
Rosanna

Hallo Opal,

auf jeden Fall nicht positiv, da bei einem Wechsel von 100 auf 80 % das Entgelt niedriger wird und somit auch geringere Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet werden.

Beispiel:

Entgelt bei Vollzeitbeschäftigung im Jahr 2009 = 30.879,00 EUR > ergibt bei der Rentenberechnung 1 Entgeltpunkt

Entgelt bei Teilzeitbeschäftigung von 80 % = 24.703,20 EUR >
ergibt bei der Rentenberechnung (24703,20 EUR : 30879,00 EUR =) 0,8 Entgeltpunkte.

Das Brutto-Entgelt wird jedes Jahr durch das Durchschnittsentgelt aller Vers. (§ 70 Abs. 1 SGB VI) geteilt und ergibt dann die zur Rentenberechnung erforderlichen Entgeltpunkte.

Bei 2 Jahren würden sich bei diesem Beispiel bei fortlaufender Vollzeitbeschäftigung (immer in Höhe des Durchschnittsentgelts) 2 EP ergeben, bei Teilzeitbeschäftigung nur 1,6 EP!

Pro EP bedeutet dies 26,56 EUR mtl. Rente.

Ich habe bei diesem Beispiel natürlich nicht noch den Rentenabschlag gerechnet!

MfG Rosanna.

von
Rosanna

Ergänzend wollte ich noch sagen, dass diese Berechnung natürlich nicht nur eine Erwerbsminderungsrente, sondern auch eine Altersrente betrifft. Diese wird ja genauso berechnet.

Haben Sie jetzt z.B. nur vor, die Teilzeitbeschäftigung BEFRISTET (z.B. 1/2 Jahr) bis zu einer EM-Rente auszuüben, wird das Ergebnis nicht so sehr ins Gewicht fallen. Allerdings wissen Sie ja vorher nicht, ob Ihnen überhaupt eine EM-Rente bewilligt wird!

MfG Rosanna.

von
Wolfgang

> Wechsel von bislang Vollzeit auf Teilzeit (zB auf 80%) auf die Höhe meines Erwerbsminderungsrentenanspruchs aus?

...die entscheidende Frage

Hallo Opal,

den aktuellen Stand der EM-Rente entnehmen Sie der letzten Renteninformation.

Hier wurde, ausgehend bis zum letzten Jahr der erfassten Zeiten, die verbleibende Zeit bis zum 60. Lbj. hochgerechnet (die so genannte Zurechnungszeit - (ZZ)). Die ZZ wird bewertet mit dem Durchschnittswert all der vorangegangenen Jahre. Mit jedem Monat/Jahr, die die EM-Rente später beginnt, verkürzt sich die ZZ und wird durch Ihre aktiven Beschäftigungszeiten (Voll- oder Teilzeit) ersetzt. Hier setzt nun die Überlegung an, was passiert, wenn ich künftig mein versicherungspflichtiges Entgelt reduziere.

Es ist gar nicht mal gesagt, dass die EM-Rente dadurch kleiner wird. Wenn der bisherige Durchschnittswert aller vorangegangenen Jahre noch unter dem künftigen 80 % Wert liegt, wird sie sogar weiter steigen, da durch das nur-80-%-Einkommen evtl. der Durchschnittswert trotzdem weiter steigt.

Konkret kann man das nur aus einer Rentenauskunft mit allen Berechnungsanlagen feststellen, die können Sie von Ihrer DRV anfordern. Damit gehen Sie zu Ihrer nächsten Beratungsstelle (DRV oder Rathaus) und lassen sich das einfach mal 'grob' durchrechnen ...ist kein großer Aufwand. Daneben erfahren Sie auch gleich noch, mit welcher Altersrente Sie zum Tag X rechnen können, mit und ohne Einkommensänderungen.

Alternative: die DRV bietet gegen einen Betrag von 20 EUR eine CD/Renten-Berechnungsprogramm an, da lässt sich das auch punktgenau berechnen ...die Daten-Eingabe ist allerdings erst mal etwas mühsam ;-)

Gruß
w.

von
Thomas

Hallo
Ich habe die alte BG Rente und wollte
wissen wie viele Stunden ich am Tag arbeiten darf

von
Wolfgang

Hallo Thomas,

stellen Sie die Frage bitte neu 'als neuen Eintrag' mit eigener passender Überschrift/Betreff ...sonst verwässert das hier, wenn neue Frage mitten reingeklebt werden. -> Wenn Sie das Expertenforum anklicken, ist über dem ersten Eintrag ein Button (unter Suchbegriff/Suche) 'Neue Frage stellen'.

Dann auch genauer angeben, um was für eine Rente (BG ist üblicherweise die Abkürzung für Berufsgenossenschaft) es sich genau handelt, wer die zahlt und wann sie erstmalig festgesetzt wurde, welche Arbeitszeit (Std.) Sie anstreben. So deuteln alle hier nur rum, Rückfragen ohne Ende, bis SIE ja eigentlich was Konkretes wissen möchten.

Gruß
w.

von
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Experten-Antwort

Bei Berechnung der Erwerbsminderungsrente werden alle rentenrechtliche Zeiten bis zum Monat des Leistungsfalles berücksichtigt. Ausgehend vom Leistungsfall wird dann die Rente auf der Grundlage des Durchschnitts aus der bis zum Leistungsfall zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten bis zum 60. Lebensjahr hochgerechnet (die Zurechnungszeit wird mit dem Gesamtleistungswert bewertet).

Es wird also nachher eine gewisse Rolle spielen, in welchem Verhältnis die 100 Prozent Zeiten zu den zum Beispiel 80 Prozent Zeiten stehen, oder anders: wann der Leistungsfall sein wird.

Einbußen wird es gegenüber den heutigen Berechnungen auf jeden Fall geben, wenn auch der gleitende Vorgang die individuelle Berechnung schwierig macht.

Wenn Sie den schlimmsten Fall berechnen möchten, geht es näherungsweise in fünf Minuten auch von Hand:

Aktuell bis jetzt erworbene Altersrente
+ (Anzahl Jahre bis 60 x jährlicher Zuwachs aufgrund Beitragsleistung x 80%)
= Zwischenergebnis
- 10,8 Prozent
= Bruttorente,

wobei jährlicher Zuwachs:
eigenes Jahresbrutto (max. 64.800 Euro) : Durchschnittsentgelt (30.879 Euro) x 26,56 Euro

Darüber hinaus erhalten Sie jährlich die Renteninformation, um die veränderten Beträge besser einschätzen zu können.

von
Opal

Guten Tag,

herzlichen Dank für sämtliche Beiträge. Ich habe mich nun gezwungenermaßen und zu meinem eigenen Leidwesen selbst durch eine ausführliche Rentenauskunft gearbeitet und die aus meiner Sicht relevanten Parameter identifiziert und darauf aufbauend in Excel ein kleines Modell aufgesetzt. Mit den Simulationen habe ich die Ausführungen von Wolfgang sehr gut nachvollziehen und auch seine Aussagen bestätigen können.

Es muss also nicht zwingend zu Einbußen kommen. Es lässt sich unter der Prämisse eines über die Jahre gleichbleibenden Verhältnisses vom eigenen SV-Entgelt zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten, der Wert ermitteln bis zu dem mit keinen Einbußen bzw. Zuwächsen zu rechnen ist. Teilzeitvarianten die zu Entgelten unterhalb dieser Schwelle führen, münden in ein Abschmelzen des EM-Anspruches. Umgekehrt kann es auch zu einem Ansteigen kommen!

Entscheidend kommt es darauf an, ob der Teilzeitwert über oder unter dem bisherigen Durchschnittswert aller vorangegangenen Jahre liegt.

PS: Die nachfolgende Anmerkung kann ich mir nicht verkneifen. Einem durchschnittlichen Bürger ist es m.E. nicht zuzumuten, sich en detail mit einer solchen Frage selbst auseinandersetzen zu müssen. Ich würde mir hier eine bessere Unterstützung durch den DRV wünschen und nicht mit dem Hinweis auf nur grobe Berechnungen abgespeist zu werden. Letztlich scheint mir dies ein klares Indiz dafür zu sein, dass die gesamte "Rentenmaterie" analog zu manch anderen Rechtsgebieten (bspw. Steuerrecht) ein zu hohes Maß an Komplexität angenommen hat.

von
Rosanna

"Einem durchschnittlichen Bürger ist es m.E. nicht zuzumuten, sich en detail mit einer solchen Frage selbst auseinandersetzen zu müssen. Ich würde mir hier eine bessere Unterstützung durch den DRV wünschen und nicht mit dem Hinweis auf nur grobe Berechnungen abgespeist zu werden."

Hallo Opal,

haben Sie überhaupt bei der DRV eine solche Berechnung schon angefordert oder bezieht sich Ihr obiger Beitrag auf Antworten im Forum? Denn hier im Forum können Sie wirklich keine ausreichende und befriedigende Antwort erhalten, weil dazu ein paar Fakten mehr bekannt sein müssen als die von Ihnen genannten!

Ohne auf weitere Details einzugehen, sagt einem doch der gesunde Menschenverstand, dass ein anderes Ergebnis der Rentenhöhe herauskommt, wenn man weniger verdient und somit weniger Beiträge einzahlt.

Wenn Sie genaue Zahlen des Entgelts aus der Teilzeitbeschäftigung haben, können Sie jederzeit die DRV um Hilfe bitten... Aber "Ferndiagnosen" kann niemand stellen, kein User hier im Forum und auch kein Mitarbeiter der DRV!

MfG Rosanna.

von
Opal

Hallo Rosanna,

Sie haben recht: Es wäre vermessen anzunehmen, auf Basis meiner Angaben in diesem Forum abschliessende Antworten auf meine Fragen zu erhalten. Ich bin dennoch sehr angetan von den hilfreichen Antworten im Forum.

Meine Kritik bezog sich vielmehr auf ein vor einer Woche stattgefundenes Beratungsgespräch bei der DRV und die noch leicht nachhallende Verärgerung darüber, mich nunmehr auch noch eingehender mit Fragen des Rentenrechts auseinandersetzen zu müssen. Vermutlich war die Mitarbeiterin sogar kompetent. Letztlich bin ich jedoch sehr verunsichert aus dem Gespräch 'rausgegangen, da die Antworten zu häufig auf dem Konjunktiv basierten und auf dieser Grundlage keine Entscheidungen von mir getroffen werden können, deren Tragweite ich als Laie nicht vernünftig beurteilen kann.

PS: Sie haben recht, der gesunde Menschenverstand ist wichtig und sehr häufig ein guter Ratgeber. Insofern ist es sicherlich richtig, dass grundsätzlich ein weniger an Beiträgen auch zu einem weniger an Rente führen muss. Bei der EM-Rente scheint es jedoch so zu sein, dass es nicht zwangsläufig zu einem Rückgang des EM-Rentenanspruches kommen muss.

Freundliche Grüße,
Opal

von
Wolfgang

Hallo Opal,

lassen Sie mich auch noch ein paar Worte verlieren.

> PS: Die nachfolgende Anmerkung kann ich mir nicht verkneifen. Einem durchschnittlichen Bürger ist es m.E. nicht zuzumuten, (...)

Vollkommen richtig. Genau deswegen hat der Gesetzgeber ja auch die Beratungsstellen vorgesehen, insbesondere auch die neutralen außerhalb der DRV.

> Meine Kritik bezog sich vielmehr auf ein vor einer Woche stattgefundenes Beratungsgespräch bei der DRV (...)

Ohne eine Lanze für die DRV-Beratungsstellen brechen zu wollen - die werden seit der Organisationsreform der DRV 2005 reduziert/komprimiert und müssen sehen, was zeitlich leistbar ist ...hat man Ihnen mehr als eine halbe Stunde Beratungszeit zugestanden? - es gib solche und solche Berater, intern wie außerhalb. Die einen können mit ein wenig Erfahrungswissen Ihre Fragen ontop beantworten, die anderen eiern rum ...ärgerlich, wenn es die eigene Frage betrifft, kann ich verstehen. (Wenn mich jemand wegen Reha und dem weiteren Umfeld fragen sollte, ist er gleich nach dem Fragezeichen wieder aus der Tür raus - mit dem richtigen Adressaten natürlich.)

Und keine konkreten Antworten mögen auch daher stammen, dass die Erfahrung bei langjährigen MitarbeiterInnen auch lehrt, dass der Gesetzgeber seit vielen Jahren nur insofern konstant ist, das Rentenänderungen vielfach nur zum Negativen geführt haben. Das ausblendend kann man durchaus schon sagen, wie sich aktuell Einkommensänderungen auf die Rentenarten auswirken - und mehr will der Ratsuchende auch nicht wissen ...in die Glaskugel lässt sich weder vor noch hinter dem Schreibtisch schauen.

Gruß
w.
...wenn Sie Excel leidlich beherrschen, sind Sie damit schon auf dem richtigen Weg, als Antwort auf was-wäre-wenn reicht das völlig. Ich könnte es verifizieren, fragen Sie die Red. mal nach meiner eMail, die 'Erlaubnis' sie Ihnen mitzuteilen ist hiermit erteilt.

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