Zitiert von: Noussa
Und für die Studien Zeiten wo es nicht gearbeitet wurde, reicht die Matrikulationsbescheinigung oder müssen Zeugnisse auch mitgeschickt werden?
Noussa,
für die Studienzeit reicht grundsätzlich die Exmatrikulationsbescheinigung (Beginn des Studiums steht drin) und der Nachweis über den Abschluss, Diplom ...was auch immer. Meist stellt die Uni auch eine Bescheinigung für die Rentenversicherung aus, wo alle relevanten Daten drin sind.
Im Hinblick auf die Arbeitszeit - nein, die ist bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zunächst ohne Bedeutung, wird nicht gemeldet. Bei einer Beschäftigung neben einer Ausbildungszeit hat sie schon Bedeutung, weswegen sie auch von der DRV hinterfragt wird mit dem Ziel, ob eine parallele Anrechnung der Ausbildung neben der Beschäftigung überhaupt möglich ist. Nebenbei, die Studienzeit ist für die DRV nur Zählzeit, rentenerhöhend wirkt sie nicht.
Wenn Sie sich unsicher sind, wegen der erhaltenen Vordrucke, dann gehen Sie damit in die nächste Beratungsstelle, die helfen beim Ausfüllen.
Gruß
w.