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Experten-Antwort

Eingaben zur Zeiten einer Ausbildung

von Noussa04.09.2016 | 21:10
1549 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe einen Brief bekommen zur Angabe von Zeiten einer Ausbildung (Studium) wo ich teilerweise gearbeitet habe. Im Brief stand dass Unterlagen benötigt sind. Ich habe aber nicht verstanden welche Unterlagen sind benötigt. Bekommt die Rentenversicherung von Arbeitsgeber nicht automatisch die Anzahl von den gearbeiteten Studen? Herzlichen Dank im Voraus.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.09.2016 | 09:26

User W*lfgang hat Ihre Frage ja bereits ausreichend beantwortet. Von unserer Seite ist nichts hinzuzufügen.

8 Antworten

Noussaam 04.09.2016 | 21:26
Ah OK. Danke Und für die Studien Zeiten wo es nicht gearbeitet wurde, reicht die Matrikulationsbescheinigung oder müssen Zeugnisse auch mitgeschickt werden?
W*lfgangam 04.09.2016 | 21:45
Hallo Noussa, für die Studienzeit reicht grundsätzlich die Exmatrikulationsbescheinigung (Beginn des Studiums steht drin) und der Nachweis über den Abschluss, Diplom ...was auch immer. Meist stellt die Uni auch eine Bescheinigung für die Rentenversicherung aus, wo alle relevanten Daten drin sind. Im Hinblick auf die Arbeitszeit - nein, die ist bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zunächst ohne Bedeutung, wird nicht gemeldet. Bei einer Beschäftigung neben einer Ausbildungszeit hat sie schon Bedeutung, weswegen sie auch von der DRV hinterfragt wird mit dem Ziel, ob eine parallele Anrechnung der Ausbildung neben der Beschäftigung überhaupt möglich ist. Nebenbei, die Studienzeit ist für die DRV nur Zählzeit, rentenerhöhend wirkt sie nicht. Wenn Sie sich unsicher sind, wegen der erhaltenen Vordrucke, dann gehen Sie damit in die nächste Beratungsstelle, die helfen beim Ausfüllen. Gruß w.
Noussaam 04.09.2016 | 21:49
Alles Klar! Herzlichen Dank!!
GroKoam 05.09.2016 | 07:46
"Und für die Studien Zeiten wo es nicht gearbeitet wurde" Und so etwas wird zum Studium zugelassen. Armes Deutschland.
Noussaam 05.09.2016 | 08:47
Ich meinte, wo es "daneben" nicht gearbeteit wurde.
Noussaam 05.09.2016 | 09:05
nichts passiert :) Schoenen Tag für alle. Die Frage hat sich für mich erledigt. Viele Grüsse.
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