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Experten-Antwort

Eingangsbestätigung - EU - Antrag

von Eingang26.07.2010 | 21:08
2783 Ansichten
7 Antworten

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Mein Antrag auf EU - eingereicht über die Behörde / Gemeindeverwaltung, liegt nunmehr ca. drei Wochen zurück. Auf tel. Anfrage bei meiner Gemeinde, wann eine sog. Eingangsbestätigung zu erwarten sei die Antwort;. die DRV verschickt keine Eing. Bestätigungen - der Aufwand wäre unangemessen. Ist die Auskunft der Behörde korrekt ? und wenn ja, halte ich das für ein absolutes Novum.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.07.2010 | 06:44

Aus Erfahrung gibt es sogar in den einzelnen Sachbearbeitungsgruppen im eigenen Hause unterschiedliche Verfahrensweisen; manche machen es, manche nicht. Ein Rechtsanspruch hat man nicht.

6 Antworten

-_-am 27.07.2010 | 04:19
Eingangsbestätigungen werden nur versandt, wenn sich die Bearbeitung verzögert. 3 Wochen sind jedoch bei einer empfohlenen Vorlaufsfrist von 3 - 4 Monaten absolut im Rahmen, gerade in der Urlaubszeit.
Nixam 27.07.2010 | 11:18
Sie haben in den Sommermonate/Ferien einen Rentenantrag abgegeben bei der Stadtverwaltung. Hier kann der Rentenantrag auch mitunter mindestens 1 Woche liegenbleiben, bis er an die DRV weitergegeben wird. Schliesslich haben alle Betriebe, auch die Städte und Rentenversicherungen URlaubszeit und arbeiten mit geringer Personaldecke. Bitte haben Sie Verständnis, dass sowohl die Weitergabe als auch die Bestätigung der DRV schonmal in solchen Sommermonaten wegen Urlaub etwas länger braucht. Viele Grüsse Nix
Gräfleram 27.07.2010 | 11:27
Darum fülle ich meine Anträge auch immer selbst aus und sende diese immer und nur per Einschreiben mit Rückschein an die Rentenversicherung ( das sind mir diese paar Euros gerne wert ) Da ist man dann wenigstens auf der sicheren Seite und hat sogar ein genaues Datum.
Eingangam 28.07.2010 | 16:16
Na ja, der Vergleich hinkt nun doch etwas, oder :-) Denke nicht das eine Steuerrückerstattung und oder, es soll ja noch Welche geben in diesem unserem Lande die Steuern nachzahlen - mit der Tragweite eines Antrages auf EU zu vergleichen ist. So gesehen in den meisten Fällen diesem Antrag div. Dokumente beigefügt - die schon eine sog. Eingangsbestätigung erwarten lassen. Bürgernähe heisst hier glaube ich das Schlagwort. Aber sei,s drum, bei Anträgen an die Versorgungsämter wird analog genau so verfahren. Hat der oder die Sachbearbeiter/in Bock - dann ja, wenn nein dann eben nicht ,,,,,,
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