Sehr geehrter Heger Harald,
wenn Sie bislang noch kein eingangsbestätigendes Schriftstück erhalten haben, erkundigen Sie sich telefonisch danach. Mit Hilfe Ihrer Versicherungsnummer sollte man Ihnen diese Auskunft auch am Telefon erteilen können oder aber es wird die Versendung einer Eingangsbestätigung veranlasst.