Hallo,
meine Frage ist eher eine steuerliche als eine rentenrechtliche:
Ich habe am 27.12.2017 eine Teilzahlung gem. § 187a SGB VI an die DRV (online) überwiesen.
Darüber habe ich mittlerweile auch eine Eingangsbestätigung der DRV erhalten, allerdings mit dem Eingangsdatum 02.01.2018!
Meine Befürchtung ist nun, dass das Finanzamt diese zusätzliche Sonderausgabe für 2017 nicht anerkennt, da Eingangsbestätigung bei der DRV ja erst für den 02.01.2018 vorliegt (obwohl von mir rechtzeitig veranlasst).
Meines Wissens darf eine Online-überweisung (sogar gesetzlich geregelt) nicht länger als 24h dauern und müsste also allerspätestens am 29.12.17 bei der DRV eingegangen sein.
Kann evtl. jemand sagen, was nun steuerlich gilt: rechtzeitige (belegbare) Überweisung von meiner Seite oder (verspätet verbuchter) Eingang beim Empfänger DRV?
Oder anders gefragt: muss ich mich mit dem Finanzamt um die Sonderausgaben-Anerkennung für 2017 streiten oder besser vor der Steuererklärung bei der DRV eine Eingangsbestätigung in 2017 einfordern?
Danke für jeden Hinweis.