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Eingangsverfahren wfbm Ablehnung?

von lowperformer29.09.2011 | 19:17
2485 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich habe eine psychische Erkrankung und erhalte seit 2003 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Ich habe einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt, für ein Eingangsverfahren in eine WfbM. Jetzt habe ich eine Ablehnung erhalten, angeblich ist meine Belastungsfähigkeit für eine WfbM nicht ausreichend. Was für eine Belastungsfähigkeit ist erforderlich um in eine WfbM aufgenommen zu werden?

4 Antworten

-am 29.09.2011 | 21:26
Wenn Sie wissen wollen, welche Erwartungen die von Ihnen anvisierte WfbM an die Belastbarkeit ihrer Mitarbeiter hat, sollten Sie dort nachfragen (bei Werkstattleitung oder Sozialdienst). Als zweites sollten Sie dann mit Ihren Ärzten / Therapeuten besprechen ob Sie den Erwartungen und Belastungen einer Arbeit in der WfbM gerecht werden können oder tatsächlich auch dafür nicht ausreichend belastbar sind. Attestieren Ihnen Ihre Ärzte die entsprechende Belastbarkeit, könnten Sie mit diesen Begründungen Widerspruch gegen die abgelhnte Maßnahme einlegen.
lowperformeram 30.09.2011 | 00:11
Eigentlich hat doch das Eingangsverfahren die Aufgabe die Belastungsfähigkeit festzustellen. Wie soll ein Arzt in einen Gespräch die Belastungsfähigkeit feststellen? Es handelt sich um eine psychische Erkrankung.
-am 30.09.2011 | 07:34
Die Qualität einer ärtlichen Arbeit in einem Einzelfall zu beurteilen kann nicht Aufgabe dieses Forums sein. Da kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.
Seppam 30.09.2011 | 13:22
Die Werksatt steht gem. § 136 Abs. 2 SGB IX allen behinderten Menschen ... offen, sofern erwartet werden kann, dass sie spätestens nach Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen werden. Außerdem liegt Werkstattunfähigkeit vor, wenn das Leistungsvermögen weniger als 3 Stunden Beschäftigungszeit i. S. v. § 6 Werkstättenverordnung pro Tag umfasst. Werkstattfähigkeit demnach täglich mindestens 3 Stunden.
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