Das Dispositionsrecht des Versicherten ist eingeschränkt, wenn dieser u.a. von der Krankenkasse aufgefordert wurde einen Antrag auf medizinische Rehabiliation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Nach Ihrer Schilderung wurde Ihr Gestaltungsrecht mit einem Schreiben aus Dezember 2014 von der Krankenkasse eingeschränkt. Aus diesem Grunde ist Ihr Dispositionsrecht auch eingeschränkt.