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Experten-Antwort

Eingetragene Lebenspartnerschaft und Ehe

von Biene-maja12.03.2018 | 05:19
532 Ansichten
6 Antworten

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Ich habe eine kurze Frage, wir haben seit 8 Jahren eine eingetragene Lebenspartnerschaft und vor 8 Wochen haben wir bei dem Standesamt eine richtige Ehe unterschrieben. Wie sieht es hierbei mit den Rentenansprüchen aus? Muss man jetzt 1 Jahr verheiratet sein um eventuell einen Teil der Rente bei dem Ableben des Partners zu bekommen oder zählen die 8 Jahre? Ich Bitte um eine ordentliche Antwort. Mfg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft/ gleichgeschlechtlichen Ehe stehen in allen Punkten den Partnern einer Ehe gleich.

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5 Antworten

William 12.03.2018 | 06:10
Die eingetragene Lebenspartnerschaft war im Rentenrecht bereits seit 2005 einer Ehe gleichgestellt. H-Rentenanspruch also seit jeher gegeben, Ehe für alle ändert daran nichts.
Sumsumam 12.03.2018 | 07:09
Sie meinen bestimmt eine ehrliche Antwort. Ja, Sie sind der glückliche. Die 8 Jahren zählen. Grüße
VersAmt lightam 12.03.2018 | 08:32
Dass hier das frühere Datum maßgebend ist, ergibt sich aus Art.3 Abs. 2 des LPartG. Danach ist für Rechte und Pflichten der Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe weiterhin der Tag der Begründung der Lebenspartnetschaft maßgebend. Gilt dann aber auch so bei einem evtl. Versorgungssusgleich.
chiam 12.03.2018 | 16:41
Oh, Tippfehler: Gesetz vom 20. Juli 2017, nicht vom 30.
chiam 12.03.2018 | 16:39
VersAmt light hat die richtige Übergangsvorschrift, nur ist es nicht das LPartG, sondern das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Gesetz vom 30. Juli 2017).
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