Ich habe eine kurze Frage, wir haben seit 8 Jahren eine eingetragene Lebenspartnerschaft und vor 8 Wochen haben wir bei dem Standesamt eine richtige Ehe unterschrieben.
Wie sieht es hierbei mit den Rentenansprüchen aus? Muss man jetzt 1 Jahr verheiratet sein um eventuell einen Teil der Rente bei dem Ableben des Partners zu bekommen oder zählen die 8 Jahre?
Ich Bitte um eine ordentliche Antwort.
Mfg
12.03.2018, 06:10
von
Willi
Die eingetragene Lebenspartnerschaft war im Rentenrecht bereits seit 2005 einer Ehe gleichgestellt. H-Rentenanspruch also seit jeher gegeben, Ehe für alle ändert daran nichts.
12.03.2018, 07:09
von
Sumsum
Zitiert von: Biene-maja
Ich habe eine kurze Frage, wir haben seit 8 Jahren eine eingetragene Lebenspartnerschaft und vor 8 Wochen haben wir bei dem Standesamt eine richtige Ehe unterschrieben.
Wie sieht es hierbei mit den Rentenansprüchen aus? Muss man jetzt 1 Jahr verheiratet sein um eventuell einen Teil der Rente bei dem Ableben des Partners zu bekommen oder zählen die 8 Jahre?
Ich Bitte um eine ordentliche Antwort.
Mfg
Sie meinen bestimmt eine ehrliche Antwort. Ja, Sie sind der glückliche. Die 8 Jahren zählen.
Grüße
12.03.2018, 08:32
von
VersAmt light
Dass hier das frühere Datum maßgebend ist, ergibt sich aus Art.3 Abs. 2 des LPartG.
Danach ist für Rechte und Pflichten der Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe weiterhin der Tag der Begründung der Lebenspartnetschaft maßgebend.
Gilt dann aber auch so bei einem evtl. Versorgungssusgleich.
12.03.2018, 08:33
Experten-Antwort
Die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft/ gleichgeschlechtlichen Ehe stehen in allen Punkten den Partnern einer Ehe gleich.
12.03.2018, 16:39
von
chi
VersAmt light hat die richtige Übergangsvorschrift, nur ist es nicht das LPartG, sondern das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Gesetz vom 30. Juli 2017).
12.03.2018, 16:41
von
chi
Oh, Tippfehler: Gesetz vom 20. Juli 2017, nicht vom 30.