Hallo Moinsen,
die Frage, ob zum jetzigen Zeitpunkt eine Beitragserstattung oder eine Zahlung freiwilliger Beiträge überhaupt möglich ist, kann nicht beantwortet werden, da Ihre Staatsangehörigkeit nicht bekannt ist. Bei Wohnsitz in einem Nicht-EU-Land kommt es jedoch hierauf an.
Im Falle einer Beitragserstattung werden die damals gezahlten Beiträge unverzinst erstattet.
Wir empfehlen, vor einer abschließenden Entscheidung eine detaillierte Beratung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger wahrzunehmen.