Hallo Kati,
ob Sie die Erwerbsminderungsrente und/ oder Eingliederugnshilfe durch die Deutsche Rentenversicherung erhalten wird Ihnen hier im Forum ohne Kenntnis der Sachlage niemand geben können.
Daher sollten Sie sich bei Fragen zum Sachstand zunächst an Ihren Sachbearbeiter beim zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.
Sollte Ihr Antrag auf Weitergewährung der Rente tatsächlich abgelehnt werden, können weitere Schritte eingeleitet werden.
In der Regel wird von der Rentenversicherung -sofern Leistungen zur Teilhabe sinnvoll sind um Ihre Erwerbsfähigkeit zu bessern bzw. wiederherzustellen- weitere Schritte eingeleitet. Sie erhalten dann Mitteilung welche Leistungen möglich sind.
Unabhängig hiervon steht es Ihnen frei sich dann selbst an den für Sie zuständigen Reha-Fachberater der Rentenversicherung zu wenden.