Man sollte natürlich immer VOR
der Unterschrift unter eine Eingliederungsvereinbarung
- oder sonst ein Dokument ! - diese genauestens prüfen und gegeb. nachfragen , wenn man etwas nicht versteht...
Zur Rentenantragstellung
" zwingen " kann Sie die AfA jetzt aber nicht, aber sehr wohl nach dem genannten Termin und wenn Sie dann keinen Rentenantrag gestellt haben , die Zahlung des ALG I einstellen.
Insofern würde ich ihnen auch raten der ganzen Sache mit der AfA aus dem Wege zu gehen, indem Sie schon jetzt oder in nächster Zeit den Rentenantrag stellen.
Ob dies für Sie finanziell machbar und lohnenswert ist, müssen Sie natürlich selnbst entscheiden.
Eine Eingliederungsvereinbarung ist übrigens unabdingbar und die Sachbearbetiter haben da keinen eigenen Entscheidungsspielraum.
Die Zentrale der AfA in Nürnberg überprüft per automatischen Computerprogrammen, ob und welche Eingliederungsvereinbarungen abgeschlossen wurde und wenn dort festgestellt wird, das noch keine abgeschlossen wurde oder die bereits abgeschlossene
nicht ausreichend oder fehlerhaft ist, bekommt der Sachbearbeiter aus Nürnberg einen " Einlauf ".