Wurde Ihnen vom RV-Träger ein Bescheid "Vermittlung leidensgerechter Arbeitsplatz" erteilt, dann sagt Ihnen der RV-Träger zu:
Wir erklären uns bereit, Lohnzuschüsse an den Arbeitgeber zu leisten, wenn Sie einen solchen finden(Einstellungsbereiter Arbeitger), der bereit ist, SIE IN EIN DAUERARBEITSVERHÄLTNIS zu übernehmen.
Haben Sie also einen Arbeitgeber gefunden, der Sie DAUERHAFT IN EIN ARBEITSVERHÄLTNIS übernehmen möchte, dann gewährt der RV-Träger auf Anfrage des Arbeitgebers einen Eingliederungszuschuss.
Der sieht in der Regel wie folgt aus:
Zuschuss in Höhe von 50% des Bruttogehaltes zzgl. SV-Beiträge für die Dauer von 6 Monaten
oder
100% des Gehaltes für 3 Monate...
Das ist Verhandlungssache. Der Fachberater für Rehabilitation der Rentenversicherung setzt sich mit dem Arbeitgeber telefonisch in Verbindung, nachdem der Arbeitgeber sich beim RV-Träger schriftlich gemeldet hat und eine Arbeitsplatzbeschreibung mit Angaben zur Gehaltshöhe abgeliefert hat.
Aber: ES MUSS ein DAUERARBEITSVERHÄLTNIS sein.
Zeitlich befristete Arbeitsverträge werden nicht bezuschusst ebensowenig wie Teilzeitjobs etc.
Und die von Ihnen zu verrichtende Tätigkeit muss aus medizinischer Sicht leidensgerecht sein. Das heisst: Sie müssen die Tätigkeit aufgrund Ihrer Leiden ohne Probleme bewältigen können.
Das Problem:
Kündigt Ihnen der Arbeitgeber kurze Zeit später, dann liegt der Verdacht nahe, dass er nur die Lohnzuschüsse kassieren wollte.
Ein Rechtsanspruch, sich diesen bezuschussten Dauerarbeitsplatz einzuklagen besteht nicht.
Eine Kündigung kann immer mit der Begründung "schlechte Auftragslage" ausgesprochen werden und die Firma hat eine billige Arbeitskraft gehabt.
Ich wünsche Ihnen dennoch viel Erfolg!
Viele Grüsse
Nix