Hallo Frank L.,
durch den Bezug der Rente wegen voller Erwerbsminderung werden Leistungen zur Teilhabe nicht ausgeschlossen. Es ist im Gegenteil sehr wünschenswert, dass durch diese Leistungen ggf. die volle Erwerbsminderungsrente in eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung umgewandelt und der Rentenbezug durch Aufnahme einer leidensgerechten Vollbeschäftigung vielleicht sogar ganz vermieden werden kann. Als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben können deshalb auch Eingliederungszuschüsse gezahlt werden. Nach den konkreten Umständen des Einzelfalls entscheidet der zuständige Rentenversicherungsträger über die weitere Kostenzusage. Wenden Sie sich doch einfach nochmal an Ihren Rehafachberater.