Hallo,
ich habe folgende Frage:
Mache derzeit eine Umschulung i.R. der Teilhabe am Arbeitsleben. Kostenträger ist die Deutsche Rentenversicherung Bund. Die Maßnahme ist insgesamt auf 2 Jahre ausgelegt, ein gutes Jahr ist schon vorbei, so dass ich noch ein Jahr habe.
Jetzt habe ich von meinem Chef (mache ein Praktikum, das zum Ausbildungsplan gehört) ein sehr konkretes Angebot bekommen, im Anschluss an die Ausbildung dort übernommen zu werden. Das ist jetzt erst einmal sehr früh, da die Ausbildung noch knapp 1 Jahr geht, aber doch eine freudige Nachricht.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob es von der DRV auch Förderungen nach der Umschulung gibt.
Ich habe da mal etwas von einem "Eingliederungszuschuss" gehört, wobei der Kostenträger dann max. 50 % des Gehaltes für max. 1 Jahr übernimmt. Im Falle einer Schwerbehinderung liegt der Prozentsatz wohl höher und der Förderungszeitraum ist länger.
Für meinen Fall liegt eine Schwerbehinderung mit einem GdB von 50 vor. Den potentiellen Arbeitgeber würde eine zeitliche begrenzte Förderung sicherlich motivieren, letztlich könnte durch einen Zuschuss meine krankheitsbedingt noch etwas verminderte Leistungsfähigkeit ausgeglichen werden.
Welche Voraussetzungen sind an den Eingliederungszuschuss gebunden? Kann mir jemand sagen, ob ich mich zum jetzigen Zeitpunkt schon um eine solche Förderung bemühen, d.h. sie beantragen kann? Gibt es diese überhaupt?
Vielen Dank
David