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Eingliederungszuschuss nach Umschulung

von David30.01.2010 | 10:19
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2 Antworten

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Hallo allerseits, ich habe die folgende Frage: In den letzten 2 Jahren habe ich am Berufsförderungswerk (BFW) eine Umschulung gemacht, die durch die Deutsche Rentenversicherung finanziert wurde. Durch glückliche Umstände gelang es mir, direkt im Anschluss einen Job im neu erlernten Beruf zu finden. In diesem Zusammenhang waren sich mich Arbeitgeber und ich allerdings einig, dass zunächst eine Minderleistung gegeben ist. Aus diese Grunde beantragten wir bei der DRV einen Eingliederungszuschuss. Dieser wurde auch mit 50 % der Lohnkosten für 12 Monate bewilligt. Das Problem dabei ist, dass die 12 Monate in keinem Fall ausreichen werden, um auf das Level eines "normalen" Angestellten in diesem Beruf kommen zu können. Vielmehr gehen wir von einem Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Deutsche Rentenversicherung sagte seinerzeit, dass der Förderungszeitraum max 12 Monate betragen kann und ein längerer Förderzeitraum per Gesetz ausgeschlossen ist. Dieses kann ich nicht nachvollziehen. In § 34 SGB IX ist zwar die Rede davon, dass der Zeitraum grundsätzlich 12 Monate betragen soll und max 50 % der Lohnkosten umfasst. Allerdings kann dieser (so das Gesetz) auf bis zu 2 Jahre verlängert werden und darf max. 70 % betragen. Ich weiß, dass ich die Leistungen die ein gesunder Arbeitnehmer erbringt, definitiv nicht innerhalb eines Jahres erbringen kann. Mir fehlt dabei einfach noch die Routine und hinzu kommt, dass ich behinderungsbedingt regelmässige Pausen machen muss, um meine Arbeit zu schaffen. Das Ganze setzt mich, nach 2 Wochen, schon ungeheuer unter Druck und das macht mir große Sorgen. Der Job macht Spaß, aber ich möchte dauerhaft in diesem Beruf bleiben können und nicht schon nach wenigen Monaten wieder fix und fertig sein. Ich leide an Multipler Sklerose und bin schwerbehindert mit einem GdB von 50. Meine Frage ist nun, ob es grundsätzlich Sinn macht gegen den Bescheid zum Eingliederungszuschuss in das Widerspruchsverfahren zu gehen und, mit entsprechender Begründung, einen längeren Förderungszeitraum zu beantragen. Mir ist klar, dass dieses immer eine Einzelfallentscheidung sein wird, ich möchte nur vorab eine Aussage dazu haben, ob grundsätzlich und in besonderen Fällen eine Förderung durch die DRV auch über 2 Jahre möglich ist. Die entsprechenden Regelungen des SGB III (meines Wissens anzuwenden bei Förderungen durch das Arbeitsamt) sieht ja für Schwerbehinderte auch einen Förderungszeitraum von max. 2 Jahren vor. Ich kann nicht nachvollziehen, dass dieses für meinen Fall nur deshalb nicht möglich sein soll, weil mein Kostenträger die Rentenversicherung ist. Über eine Antwort würde ich mich riesig freuen. Grüße David

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo David,

Sie haben schon Recht, ein Eingliederungszuschuss kann grundsätzlich auch länger als 1 Jahr gezahlt werden. Aber der Normalfall ist eben, dass dieser für 12 Monate bewilligt wird. Wenn Sie tatsächlich z.B. nach 10 Monaten merken, dass Sie noch Unterstützung brauchen, können Sie ja, zusammen mit einer Bescheingung Ihres Arbeitgebers, einen Antragauf Verlängerung des Eingliederungszuschusses stellen. Warten Sie erst mal ab, vielleicht stellen Sie ja in ein paar Monaten fest, dass Ihre Sorge unbegründet war und Sie gut zurecht kommen in Ihrem Beruf. Falls nicht, setzen Sie sich einfach nochmal mit der Rentenversicherung in Verbindung, die werden eine weitere Förderung dann prüfen.

1 Antworten

Kaeseram 30.01.2010 | 11:08
Da sollten Sie sich am Besten mal bei einen Rechtsanwalt erkundigen , der sich in solchen Dingen auskennt. Hier wird ihnen wohl niemand eine fundierte und vor allem rechtssichere Auskunft dazu geben können.
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