Zählt eigentlich die Eingliederungshilfe für Spätaussiedler, die bis 31.12.1993 als Eingliederungsgeld gezahlt wurde, auch bei der Wartezeit von 45 Jahren für besonders langjährige Versicherte wie das Arbeitslosengeld mit oder bleibt sie wie die Arbeitslosenhilfe unberücksichtigt?
Fragt mal ganz gespannt auf eine Antwort
Jonny
Hallo Jonny,
schau mal hier:
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_51R2.3.1&a=true
Da taucht der Begriff "Eingliederungshilfe" zumindest als Leistung der Arbeitsförderung auf...
MfG
zelda
Hallo Jonny,
schau mal hier:
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_51R2.3.1&a=true
Da taucht der Begriff "Eingliederungshilfe" zumindest als Leistung der Arbeitsförderung auf...
MfG
zelda
Hallo Jonny,
dies lässt sich aus unserer Dienstanweisung entnehmen und hier wird die Leistung Eingliederungsgeld aufgeführt:
"Auf die Wartezeit von 45 Jahren sind bei einem Rentenbeginn ab 01.07.2014 auch Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung, Leistungen bei Krankheit und Übergangsgeld anzurechnen, soweit sie Anrechnungszeiten sind und der Leistungsbezug nicht ohnehin schon als Pflichtbeitragszeit berücksichtigt wird.
Als zu berücksichtigende Anrechnungszeiten kommen insbesondere folgende Zeiten in Betracht, soweit der geforderte Leistungsbezug vorliegt und diese Zeiten nicht bereits als Pflichtbeitragszeit bei der Wartezeit berücksichtigt wurden (ISRV:NI:AGFAVR-Sondersitzung 2014 3, Anlage 2 AF S. 19):
– Anrechnungszeiten nach § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 SGB VI
– Anrechnungszeiten nach § 252 Abs. 2 SGB VI, für die die Bundesagentur für Arbeit in der Zeit vom 01.01.1983 bis 31.12.1991 Beiträge für Anrechnungszeiten gezahlt hat (§§ 112a AVG, 1385a RVO, 130a RKG)
– Anrechnungszeiten nach § 29 FRG
Folgende Leistungen kommen für den geforderten Leistungsbezug in Betracht (ISRV:NI:AGFAVR-Sondersitzung 2014 3, Anlage 2 AF S. 14):
- Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung nach dem AFG bzw. dem SGB III
- Arbeitslosengeld
- Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung
- Unterhaltsgeld
- Übergangsgeld
- Eingliederungsgeld
- Eingliederungshilfe
- Altersübergangsgeld
- Kurzarbeitergeld (Struktur-, Transfer-, Saisonkurzarbeitergeld)
- Insolvenzgeld und Konkursausfallgeld
- Schlechtwettergeld und Winterausfallgeld
- Unterstützungsleistung während der Zeit der Arbeitsvermittlung i. S. d. § 252a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. c SGB VI durch das Amt für Arbeit im Beitrittsgebiet (ISRV:NI:AGFAVR 1/2014 7)
- Leistungen bei Krankheit Krankengeld (auch Leistungen i. S. d. § 3 S. 1 Nr. 3a SGB VI)
- Versorgungskrankengeld
- Verletztengeld
- Übergangsgeld.".
Um nachvollziehen zu können, ob Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen würden, können Sie jedoch auch gerne eine Rentenauskunft bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern.
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 05.01.2017, 09:52 Uhr]
Vielen Dank an Zelda und den/die Experten/in
Dann wird ja Eingliederungsgeld (Name bis Ende 1992) und Eingliederungshilfe (Name ab 1993) doch gleichbehandelt, d.h. auf die 45 Jahre angerechnet.
Dann werde ich mal den entsprechenden RV-Träger, der das anders sieht, darauf hinweisen.
Nochmals Danke
Jonny
Ja, grosszuegig ist die DRV. Pro Jahr wird eine Familienheimfahrt spendiert.
Und in der Rente wird auch die Rente in voller Hoehe und kostenlos ins verlassene Land gezahlt, falls man wieder zurueckkehren will.
Gruß
w.
PS: M.K.,Bitte erneut hier einloggen, um Ihren genauen Standort zu verifizieren, und Sie werden heim ins verlassene Land auf Staatskosten geführt /alternativ in ihre Zelle nach Freigang ... ;-)