wenn jemand mehr als 100 € Riester-Rente erhält, ist von dem Betrag, der über 100 € liegt nochmal 30% anrechnungsfrei. Nimmt man bei der Berechnung der 30% den brutto oder den netto Betrag. Bsp. wenn jemand 140 € netto bzw. 150 brutto Riester-Rente erhält. Dann sind 100 € zunächst anrechnungsfrei. Muss ich jetzt für die Berechnung der 30% die 40€ oder die 50€ nehmen?
Danke im Voraus.
30.07.2020, 08:02
Experten-Antwort
Hallo Evi,
die Einkommensanrechnung für den Freibetrag bei der Grundsicherung bezieht sich immer auf den Brutto-Betrag der Riester-Rente. In Ihrem Beispiel bleiben bei 150 Euro brutto Riester-Rente 100 Euro anrechnungsfrei und auf die übersteigenden 50 Euro werden die 30 % berechnet. D.h. in dem Fall wären 100 Euro + 15 Euro = 115 Euro anrechnungsfrei.