Hallo Fragende,
es ist anzunehmen, dass Sie unter das aktuelle Hinterbliebenenrecht ab 2002 fallen und danach werden alle Ihre Einkünfte auf die Witwenrente angerechnet.
Durch 2 waisenrentenberechtigte Kinder erhöht sich Ihr Freibetrag pro Kind um 153,83 EUR.
Der Freibetrag liegt also insgesamt bei 1032,87 EUR monatlich. Hierbei handelt es sich um einen Nettofreibetrag. Von den jeweiligen anzurechnenden Einkommensarten wird prozentual für die Einkommensanrechnung ein vom Gesetzgeber festgelegter Prozentsatz abgezogen und der verbleibende Anteil wird für die Einkommensanrechnung herangezogen. Beim Arbeitsentgelt werden pauschal 40 % in Abzug gebracht.
Wir empfehlen aber eine individuelle Beratung in einer unserer Beratungsstellen, damit Ihnen dort erklärt werden kann, ob die Auszahlung des Fonds Auswirkungen auf die bisherige Rentenhöhe hat.