Hallo Marta,
das Übergangsgeld endet mit dem letzten Tag der stufenweisen Wiedereingliederung, hier der geschilderte Donnerstag. Ihr arbeitsfreier Tag, Freitag und das Wochenende werden von der Wiedereingliederung nicht umschlossen, somit besteht wieder Anspruch auf Arbeitsentgelt.