Hallo Stevie72,
W°lfgang hat es schon ausführlich beschrieben.
Für die Einkommensanrechnung bei [Witwen- oder Witwerrenten:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/witwenrente.html wird nicht das tatsächliche Nettoentgelt zugrunde gelegt. Vielmehr werden vom Bruttoentgelt pauschal 40% abgezogen.
Das so ermittelte "Nettoentgelt" wird mit dem Freibetrag von derzeit 902,62€ verglichen. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich dieser Freibetrag um derzeit 191,46€.
Liegt das ermittelte "Nettoentgelt" über dem Freibetrag, werden von dem überschreitenden Betrag 40% auf die Witwen- bzw. Witwerrente angerechnet.
Für die Einkommensanrechnung wird immer das laufende Einkommen mit dem des Vorjahres verglichen. Bei erstmaliger Bewilligung das Einkommen im Monat des Rentenbeginns mit dem Einkommen des vorherigen Kalenderjahres und anschließend in jedem Jahr, das Einkommen im Juli mit dem des vorherigen Kalenderjahres.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung