Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenWenn Sie einen Überprüfungsantrag stellen, stehen Ihnen bei Erfolg Nachzahlungsbeträge rückwirkend für bis zu vier Kalenderjahre zu. Tatsächlich wird es sich bei Ihnen aber auf die Zeit nach Ablauf des sogenannten Sterbevierteljahres beziehen (in den ersten drei Monaten nach dem Tod wirkt sich die Einkommensanrechnung noch nicht aus).
Bei den von Ihnen erläuterten Gegebenheiten sollte dem nichts im Weg stehen.
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