Wenn das Einkommen aus der Beschäftigung zum April weggefallen ist, kann die Neuberechnung der Witwenrente sofort beantragt werden. Nur, wenn das laufende Einkommen um 10% geringer ist als das bisher berücksichtigte Einkommen wird die Rente ab Mai neu berechnet. Ansonsten mit der Überprüfung im Juli.
Bitte wenden Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.