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Einkommensanrechnng H-Rente

von Chris28.09.2011 | 06:20
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3 Antworten

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Guten Tag, ich habe eine Frage zur Errechnung des Einkommens bei einer H-Rente. Altersrente wird seit Jahren bezogen, Hinterbliebenenrente sieit 2011. Geht man nun bei diesem Pauschalabzug von der Altersrente von 13% oder 14% aus? Bei der Errechnung heisst es ja Leistungsbeginn nach 2010 = Abzug von 14%. Ist da nun der Leistungsbeginn der H-Rente oder A-Rente gemeint? Vielen Dank! Freundliche Grüße Chris

3 Antworten

...am 28.09.2011 | 07:10
Die eigene Altersrente wird auf die Hinterbliebenenrente als Einkommen angerechnet. Von dem zu berücksichtigenden Einkommen (Ihre eigene Altersrente) ist ein Pauschalabzug vorzunehmen: hat die Altersrente vor 2011 begonnen: 13% hat die Altersrente nach 2010 begonnen: 14% In Ihrem Fall ist von der mtl. Brutto-Altersrente also ein Pauschalabzug i.H.v. 13% maßgebend. Das übrig bleibende pauschale "Netto" wird dann mit dem gültigen Freibetrag (derzeit 725,21Euro) verglichen. 40% des den Freibetrag übersteigenden Betrages wird als eigenes Einkommen von der Hinterbliebenenrente abgezogen.
-am 28.09.2011 | 09:17
Hallo Chris, ausschlaggebend ist immer die anzurechnende eigene Altersrente. Der Beitrag von ... hat damit Ihre Frage bereits beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Chrisam 28.09.2011 | 19:26
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Freundliche Grüße Chris
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