Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Errechnung des Einkommens bei einer H-Rente.
Altersrente wird seit Jahren bezogen, Hinterbliebenenrente sieit 2011.
Geht man nun bei diesem Pauschalabzug von der Altersrente von 13% oder 14% aus? Bei der Errechnung heisst es ja Leistungsbeginn nach 2010 = Abzug von 14%. Ist da nun der Leistungsbeginn der H-Rente oder A-Rente gemeint?
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Chris