Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Einkommensanrechnung 2009

von Ruth20.10.2008 | 20:09
1562 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Mein Vater bekommt ab 01.02.2009 eine Altersrente für langjährig Versicherte. Da er Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielt stellt sich ihm die Frage: gehört das zum anrechenbaren Einkommen? Hat nichts mit Land-oder Forstwirtschaft zu tun. Schön wäre eine übersichtlich gestaltete Tabelle, woraus ersichtlich ist, was zum anrechenbaren Einkommen dazugehört. Mein Vater steht auf sowas schriftliches. Würde ich ihm gerne ausdrucken und vorlegen. Tipps wo ich sowas finde?? Danke, Ruth

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 21.10.2008 | 14:13

Den Ausführungen von Agnes, - und ., wird zugestimmt.

10 Antworten

Schiko.am 20.10.2008 | 22:38
Hierfür gibt es keine tabelle da einkommen auf die normale rente mit 65 jahren, auch arbeitsverdienst , die gesetz- liche rente nicht mindert. Differenziert ist dies anwend- bar auf eine witwenrente wenn das eigene einkommen bestimmte grenzen über- schreitet. MfG.
-am 21.10.2008 | 08:24
Wenn Einnahmen aus Vermietung / Verpachtung als Gewerbeeinnahmen versteuert werden, zählt auch dies als Hinzuverdienst bei vorzeitigen Altersrenten...
Agnesam 21.10.2008 | 07:56
Hallo Ruth, Ihr Vater erhält also eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze (65 bzw. künfig 65+X). Damit sind bis zum Erreichen dieser Altersgrenze die Hinzuverdienszgrenzen zu beachten. Hinzuverdienst sind "Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit oder vergleichbares Einkommen" (§ 34 SGB VI). Sonstige Einkünfte wie z.B. aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte gehören nicht zu den Einkommen. Eine besondere Tabelle gibt es bei diesem klaren Sachverhalt nicht. Agnes
Agnesam 21.10.2008 | 08:34
Hallo "." Ihr Beitrag enthält Quellenangaben für diese Auslegung, z.B. (ISRV:NI:FAVR 1/2000 10). Wo kann ich diese finden? Gruß Agnes
.am 21.10.2008 | 09:02
.am 21.10.2008 | 08:25
R3.5.1 Besonderheiten bei Vermietung und Verpachtung Bei diesen Einkünften ist steuerrechtlich - nach entsprechender Erklärung gegenüber dem Finanzamt und Versteuerung der Wertsteigerung - eine Überführung in das Privatvermögen möglich. Arbeitseinkommen i. S. des § 34 Abs. 2 SGB 6 wird immer dann (noch) bezogen, wenn diese Einkünfte weiterhin steuerrechtlich z. B. als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (und nicht als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) behandelt werden. Einnahmen aus einem (teilweise oder vollständig) verpachteten Betrieb sind somit Arbeitseinkommen, wenn sie im Einkommensteuerbescheid als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit ausgewiesen sind. Ob eine selbständige Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird, ist in diesem Zusammenhang unmaßgeblich (ISRV:NI:FAVR 1/2000 10). Pachteinnahmen stellen nur dann kein Arbeitseinkommen dar, wenn sie nicht der Einkommensteuer unterliegen oder als "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" im Steuerbescheid erscheinen (ISRV:NI:RBRTB 2/95 3), (ISRV:NI:RBRTN 1/96 5).
Schiko.am 21.10.2008 | 11:42
Geehrte frau agnes"mein vater bekommt ab 1.09.2009 eine altersrente für langjährig ver- sicherte" Woraus können sie ersehen, dass es sich hier um eine altersrente vor erreichung der regelaltersrente handelt. Vielen dank. MfG.
Agnesam 21.10.2008 | 11:59
Hallo @Schiko, echt oder falsch, 1. Ruth hat den 1.2.2009 genannt, nicht 1.9.2009 2. Ruth hat ausdrücklich die "Altersrente für langjährig Versicherte" angegeben. Wenn es sich um die "Regelaltersrente" handeln würde, hätte Ruth dies sicher auch so formuliert. Außerdem hätte dann ihre Frage auch keinen Sinn. Agnes
Schadeam 21.10.2008 | 12:05
ja, ja, wer (die Ausgangsfrage) lesen kann, ist in der Tat echt im Vorteil....
Schiko.am 21.10.2008 | 13:13
Ja, ja, ich war es schon. Entschuldigung, das für sie entscheidende, das datum 1.09. 2008 war mein schreib- fehler. Um 13:17 MfG.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026