Gutn Tag. Bei meiner Witwenrente wird ab 1.7. Einkommen angerechnet. Ich habe verschiedene Einkommen: eigene Rente und Minijobs. Ich habe gehört, wenn sich das Einkommen um 10% verringert, kann die Anrechnung überprüft werden.Beziehen sich die 10% auf die Summe der anzurechnenden Einkünfte, also Gehalt plus Rente, oder reicht es,wenn mein Gehalt um 10% schrumpft?
05.06.2015, 10:53
von
Pokerlilly
05.06.2015, 11:01
von
Three of a kind
Hallo Pokerlilly,
die Aussage mit der 10 % Klausel bezieht sich auf das anzurechnende Einkommen, also alles.
Rente und Minijobs.
Soll heißen, das "neue Einkommen" muss um mind. 10 % niedriger sein, als das bisherige Einkommen, dann wird gleich neu berechnet, sonst erst zum 01.07. eines Jahres.
VG
05.06.2015, 12:35
von Experte/in Experten-Antwort