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Experten-Antwort

Einkommensanrechnung

von Pokerlilly05.06.2015 | 10:53
968 Ansichten
2 Antworten

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Gutn Tag. Bei meiner Witwenrente wird ab 1.7. Einkommen angerechnet. Ich habe verschiedene Einkommen: eigene Rente und Minijobs. Ich habe gehört, wenn sich das Einkommen um 10% verringert, kann die Anrechnung überprüft werden.Beziehen sich die 10% auf die Summe der anzurechnenden Einkünfte, also Gehalt plus Rente, oder reicht es,wenn mein Gehalt um 10% schrumpft?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.06.2015 | 12:35

Ändert sich die Höhe Ihres Einkommens (Rente + Minijobs), wird es grundsätzlich erst vom 01. Juli eines Jahres an berücksichtigt.

Ist aber Ihr laufendes Einkommen im Durchschnitt mindestens 10 % geringer als das zuletzt berücksichtigte Einkommen, wirkt sich die Änderung schon früher aus.

1 Antworten

Three of a kindam 05.06.2015 | 11:01
Hallo Pokerlilly, die Aussage mit der 10 % Klausel bezieht sich auf das anzurechnende Einkommen, also alles. Rente und Minijobs. Soll heißen, das "neue Einkommen" muss um mind. 10 % niedriger sein, als das bisherige Einkommen, dann wird gleich neu berechnet, sonst erst zum 01.07. eines Jahres. VG
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