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Einkommensanrechnung auf Witwenrente

von Karbolmaus5011.05.2007 | 19:42
2516 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, stimmt es das bei einem Todesfall meines Mannes ( und ebenfalls bei meinem Tod) meine Zusatzversorgungsrente aus dem öffentlichen Dienst, nicht bei der Witwen/ Witwerrente angerechnet wird? Mein Mann und ich haben im Nov. 2001 geheiratet.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

4
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ihre "Zusatzversorgungsrente" wird nicht angerechnet.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Sternchen,

die große Witwenrente wird zu Ihrem 45 Lebensjahr neu berechnet. Allerdings erhalten Sie einen Besitzschutz auf die bisher zugrundeliegenden Entgeltpunkte, so dass die Rente letztlich mindestens in der bisherigen Höhe zu zahlen ist.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind zumindest Sie oder Ihr Mann vor dem 02.01.1962 geboren und Sie haben vor 2002 geheiratet.

In diesem Fall wäre die eigene Zusatzversorgungsrente Ihres Mannes nicht anzurechnen. Die Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung würde 60 Prozent Ihrer Rente betragen.

In welchem Umfang Ihr Ehemann auch eine Witwerrente von der Zusatzversorgungskasse aus Ihrer Versicherung bekommt, bitte ich bei der Zusatzversorgungskasse zu klären.

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Fragen Sie doch einfach bei Ihrer ZVK nach. Diese kann Ihnen am besten sagen, ob es ein entsprechendes Forum gibt. Oder gehen Sie einfach mal auf die Internetseite Ihrer ZVK. Vielleicht wird da ja bereits was angeboten.

8 Antworten

bekissam 12.05.2007 | 01:05
"Renten an Hinterbliebene sichern die Existenz" Die Deutsche Rentenversicherung kennt verschiedene Leistungen, die im Todesfall gezahlt werden können. Dazu gehören in erster Linie die Renten an Witwen, Witwer und Waisen. Welche Renten noch gezahlt werden können, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie die passende Rente beantragen können, erfahren Sie in dieser Broschüre unter: http://www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de/nn_15182/Shared…
Schiko.am 12.05.2007 | 21:22
Es gibt fälle, in denen einkünfte auf die witwenrente nicht angerechnet werden . Bei witwenrenten, wenn der frühere ehepartner vor 2002 ge- storben ist oder beide vor 2002 geheiratet haben und einer der ehegatten vor dem 2. januar geboren ist. Mit freundlichen Grüßen.
-am 12.05.2007 | 23:23
Vor dem 02.01.1962 - es steht aber in der Broschüre.
Karbolmaus50am 12.05.2007 | 23:43
Vielen Dank für die Antworten. Ich werde mir die Broschüre durchlesen. Es ist ja schon gut zu wissen, wie man im Todesfall des Ehemannes/der Ehefrau finanziell abgesichert ist. Dann kann man vorsorgen und der Schock ist nicht zu groß.
Schiko.am 13.05.2007 | 07:55
Danke für die ergänzung des jahres 1962.
Sternchenam 17.05.2007 | 10:17
Ich werde jetzt 41 Jahre alt, beziehe seit 9 Jahren die große Witwenrente. Mein jüngster wird jetzt im Nov. 18 Jahre alt. Also bekomme ich dann ab Dez. die kleine Witwenrente bis zum 45 Lebensjahr. Ab dem 45 Lj dann wieder die große, wie wird diese dann berechnet oder bekomme ich sie dann in der Höhe wie jetzt?
Karbolmaus50am 31.05.2007 | 00:44
Das heißt, sie ist auch in meinem Todesfall nicht für die Witwenrente meines Mannes relevant? Dann würde die Witwenrente meines Ehemannes nur 60% von meiner regulären Rente betragen und nicht 60% von beiden (Rente u.ZVR )Renten?
Karbolmaus50am 31.05.2007 | 23:50
Wir sind beide vor dem 02.01.062 geboren und haben vor 2002 geheiratet. Ja, danke dann werde ich mich deswegen einmal bei meiner Zusatzversorgungskasse erkundigen. Haben die auch so ein Forum? Also dieses Forum hier finde ich echt klasse.
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