Ihre "Zusatzversorgungsrente" wird nicht angerechnet.
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Ihre "Zusatzversorgungsrente" wird nicht angerechnet.
Hallo Sternchen,
die große Witwenrente wird zu Ihrem 45 Lebensjahr neu berechnet. Allerdings erhalten Sie einen Besitzschutz auf die bisher zugrundeliegenden Entgeltpunkte, so dass die Rente letztlich mindestens in der bisherigen Höhe zu zahlen ist.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind zumindest Sie oder Ihr Mann vor dem 02.01.1962 geboren und Sie haben vor 2002 geheiratet.
In diesem Fall wäre die eigene Zusatzversorgungsrente Ihres Mannes nicht anzurechnen. Die Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung würde 60 Prozent Ihrer Rente betragen.
In welchem Umfang Ihr Ehemann auch eine Witwerrente von der Zusatzversorgungskasse aus Ihrer Versicherung bekommt, bitte ich bei der Zusatzversorgungskasse zu klären.
Fragen Sie doch einfach bei Ihrer ZVK nach. Diese kann Ihnen am besten sagen, ob es ein entsprechendes Forum gibt. Oder gehen Sie einfach mal auf die Internetseite Ihrer ZVK. Vielleicht wird da ja bereits was angeboten.
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