Das auf eine Rente wegen Todes angerechnete Einkommen wird turnusmäßig einmal jährlich überprüft. Dies geschieht von Amts wegen und im Allgemeinen anhand des maschinell übermittelten Vorjahreserwerbseinkommens und damit ohne direkte Mitwirkung der oder des Rentenberechtigten. Überprüfungen dieser Art finden immer zum 1. Juli eines Jahres bzw. in zeitlicher Nähe zu diesem Termin statt. Zu dem konkreten Fall - und hierfür bitte ich um Verständnis - kann ich mich ohne Kenntnis des Sachverhalts natürlich nicht äußern.