Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur erstmaligen Berechnung der Witwenrente, speziell zur Anrechnung meines Einkommens als Witwe.
Im Jahr, auf das sich die Einkommensanrechnung gründet, war ich zwei Monate tätig, den überwiegenden Teil des Jahres war ich beurlaubt und habe meinen Mann gepflegt.
Dieses „Jahres-Einkommen“ wurde daher in der Berechnung durch zwei geteilt und als zu berücksichtigendes !monatliches! Einkommen zugrunde gelegt. Anhand dessen erfolgte die monatliche Anrechnung/ Kürzung auf die Rente.
Es wurde nach meinem Verständnis so getan, als ob ich dieses Einkommen monatlich über zwölf Monate erhalten hätte, anstatt nur für zwei Monate, wie es tatsächlich der Fall war.
Da es ja aber mein gesamtes Jahreseinkommen war, hätte es nicht durch 12 geteilt werden müssen?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung