Grundsätzlich wird bei der aufgrund des ab 01.10.2009 geltenden - jetzt verringerten- Freibetrages vorzunehmenden
Neuberechnung Ihrer Witwenrente auf das bei der Rentenanpassung zum 01.07.2009 festgestellte Einkommen zurückgegriffen. Dies bedeutet, daß sich an den berücksichtigten Einkommensbeträgen nichts ändert, sich aber jetzt über
den verringerten Freibetrag gegebenenfalls erstmals ein Ruhensbetrag oder ein erhöhter Ruhensbetrag ergeben kann.
Sollten sich jedoch nach dem 01.07.2009 Änderungen in Ihren Einkommensverhältnissen ergeben, insbesonders
eine Verringerrung Ihres Einkommens oder ein Wechsel des Einkommens, sollten Sie unbedingt den für Sie zuständigen
Rentenversicherungsträger informieren, weil sich dann gegebenenfalls die der Einkommensanrechnung zugrundeliegenden
Einkommensbeträge ändern könnten und nicht mehr die bei der Rentenanpassung festgestellten Einkommensbeträge
gültig sind.
Insoweit sind die Ausführungen von -_- zu Ihrer Frage richtig.