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Einkommensanrechnung EM-Rente

von Beate13.06.2011 | 15:22
1515 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo! ich bin 44 jahre alt, seit 2003 arbeitslos,aus med.reha im Jahr 2004 arbeitsunfähig entlassen,belastbar für 3-bis unter 6 Std., nur für Bürohilfstätigkeiten,2mal wurde Rente,auch mit Hilfe vom VdK abgelehnt.beziehe derzeitig ALG II. Hatte bisher nur einen 2-monatigen 1 € Job,wo ich auch nicht alles geschafft habe.Beurteilung mußte schlecher geschrieben werden mit der Option,daß der 1€ Job verlängert wird...dazu kam es dann doch nicht.Benötige selber Hilfe im Haushalt,zur Pflegestufe 1 fehlten mir wenige Minuten.Die Hilfe wird durch mein Kind noch abgedeckt.Nun hat das Jobcenter mich aufgefordert,einen Reha-Antrag(beruflich) zu stellen, der binnen eines Tages abgelehnt und zur RV geschickt wurde. Werden das Kindergeld und der Unterhalt vom Kindsvater für das Kind und das Kinderwohngeld bei einer möglichen Arbeitsmarktrente bei mir angerechnet? Mein Kind ist 14 und bekommt auf Grund eigenem Einkommen kein Sozialgeld.Vielen Dank.

3 Antworten

???am 13.06.2011 | 15:44
Die von Ihnen genannten Einnahmen werden bei einer EM-Rente nicht angerechnet.
-am 14.06.2011 | 08:22
Auf eine Rente wegen erwerbsminderung werden folgende Einkünfte angerechnet: 1. Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung 2. Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit 3. vergleichbares Einkommen(Entgeltersatzleistungen) z.Bsp. Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld I. Die von Ihnen genannten Einkünfte gehören nicht zu den genannten Einkünften und sind deshalb auch nicht anzurechnen.
Beateam 14.06.2011 | 08:27
Recht vielen dank für die schnellen Antworten. Freundliche Grüße.
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