Laufende und einmalige Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus einer Beschäftigung zufließen, sind Arbeitsentgelt. Bestandteil des Arbeitsentgelts sind in der Regel auch die vermögenswirksamen Leistungen. Arbeitsentgelt, das mit einer Waisenrente zusammentrifft, wird hierauf angerechnet.