Hallo Herr Schießl, herzlichen Dank für Ihre Antwort. Natürlich haben Sie recht, in meinem Beispiel fehlte der Zusatzbeitrag und der auf 2,55 erhöhte PV-Beitrag. Es ging mir ja nur darum, die Tendenz aufzuzeigen, das Ergebnis ist mit korrekten Beiträgen noch ungünstiger für den Rentner. Ich weiss, dass diese Berechnung vielschichtig ist und das gesamte Einkommen zu sehen ist, daher habe ich ja auch hier nachgefragt;-) Vielleicht habe ich es aber auch nicht ganz richtig erklärt:
Ab dem Jahr 2035 sind bereits 95% (der eigenen gesetzlichen Altersrente) zu versteuern, ab dem Jahr 2040 100%. Ein persönlicher Steuersatz von 10% oder darüber ist daher ein durchaus realistisches Beispiel (Bruttorente 1600 EUR, Renteneintritt 2035: Besteuerungsanteil 95%, Steuersatz wäre nach derzeitiger Lage 11%). Gesamtabzüge wären in diesem Beispiel mindestens 19,6%, bei der DAK noch einiges mehr;-), berücksichtigt bei der Einkommensanrechnung werden aber nur 14%. Das Problem verschiebt sich noch weiter Richtung ungünstig bei späterem Renteneintritt, höheren Renten und einer Kasse mit höheren SV-Beiträgen. Natürlich gibt es 100 andere Beispiele, die andere Steuersätze ergeben.
Kommt dann z.B. eine nachgelagert versteuerte Betriebsrente dazu, ist dieser Steuersatz (bzw. ein noch höherer, weil sich durch die Betriebsrente ja auch das gesamte Einkommen erhöht) auch auf die Betriebsrente zu zahlen. Nehmen wir Ihr DAK-Beispiel, hätte der Rentner Gesamtabzüge von mindestens 29,65%, Bei der Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenrente werden aber lediglich Abzüge von 23,5% angenommen bzw. berücksichtigt.
D.h. es wird dem Rentner ein fiktives Nettoeinkommen angerechnet, das wesentlich höher ist als das tatsächliche. Das wird in meinem Fall höchstwahrscheinlich so sein und das stört mich eben, denn dadurch wird für mich die wegen der vollen KV-Beiträge eh schon fragwürdige Betriebsrente völlig unrentabel. Riesterrenten werden hingegen anscheinend nicht angerechnet.