Hallo!
Ich habe auch eine Frage und hoffe, jemand von Ihnen kann sie mir beantworten.
Wenn man als Frau
eine Witwenrente in Höhe von 687€ brutto
eine eigene Altersrente in Höhe von 420€ brutto
und noch einen Minijob in Höhe von 450€ besitzt
wie ist dann das Einkommen auf die Witwenrente anzurechnen? Dafür müsste man laut meinen Recherchen zunächst das Nettoeinkommen berechnen. Aber was wird genau wovon abgezogen? Rechnet man die Altersrente und den Minijob zusammen und berechnet davon das Nettoeinkommen?
Vielen Dank schonmal! :)
So wird dies wohl aussehen:
420 monatlich minus 14 % -58,80 Abschlag
361,20 plus
450,--
-------
811,20 minus anrechnungsfrei
803,88 immer das 26,4 fache des Rentenwertes 30,45 x 26,4 803,88 in West
---------
007,32 rechnerisch mit 40% 2,93 Abzug bei Brutto Ww.Rente.
Dieser geringe Betrag fällt sicher unter den Tisch.
MfG.
Wieso sollte das unter den Tisch fallen.
Wenn da 2,93 € Abzug bei rauskommen, werden monatlich 2,93 € abgezogen.
Wieso sollte das unter den Tisch fallen.
Wenn da 2,93 € Abzug bei rauskommen, werden monatlich 2,93 € abgezogen.
Geh Erbsen zählen.
Geh Erbsen zählen.
Geh arbeiten ...
Geh Erbsen zählen.
Geh arbeiten ...
Warum sollte er?
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Warum sollte er?
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Da könnte er lernen, dass 2,93€ für den Einzelnen zwar Erbsen sein mögen, für die große
Versichertengemeinschaft aber eine Menge Geld, wenn dieser Fall nämlich häufiger eintritt.
Hallo Mina Seifert,
Einkünfte werden grundsätzlich erst dann auf die Hinterbliebenenrente angerechnet, wenn der Freibetrag überschritten wird.
Während des Sterbevierteljahres (Zeitraum bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Tod des Versichertenindet) findet keine Anrechnung statt.
Der Freibetrag beträgt derzeit in den alten Bundesländern 803,88 € und in den neuen Bundesländern 756,62 €. Der übersteigende Betrag wird zu 40% auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Bei der Berechnung muss man zwischen den Einkommensarten, welche neben der Hinterbliebenenrente erzielt werden, unterscheiden:
Arbeitsentgelt/Minijob
Bei einer normalen Beschäftigung wird zunächst aus dem Bruttoeinkommen ein „Nettoeinkommen“ – durch Abzug von Pauschalwerten, zum Beispiel für Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung ermittelt. Dies gilt jedoch nicht für Minijobs. Bei diesen Einkommensarten, bei denen solche Abzüge nicht anfallen erfolgt kein Pauschalabzug.
Rente
Bei Einkommensarten wie Alters- oder Erwerbsminderungsrenten wird bei einer Einkommensanrechnung das Nettoeinkommen durch Abzug einer Pauschale in Höhe von 14 Prozent ermittelt.
Warum sollte er?
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Da könnte er lernen, dass 2,93€ für den Einzelnen zwar Erbsen sein mögen, für die große
Versichertengemeinschaft aber eine Menge Geld, wenn dieser Fall nämlich häufiger eintritt.
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Ja klar, dieser Fall tritt täglich so um die hunderttausend mal auf.
Geh Haare spalten.
Häufig genug.
Und selbst wenn es nicht täglich passiert, warum sollte die RV das Geld verschenken?
In der gesetzlichen Sozialversicherung spielt Kulanz nun mal, anders als bei den Individual-Versicherungen, keine Rolle. Und das ist auch gut so.