Nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt wird neben einem schon seit längerem bezogenen Entgelt aus geringfügiger Beschäftigung ab dem 01.07.2007 eine Altersrente aus der schweiz. Vers. bezogen. Dieses weitere
Einkommen ist als hinzukommendes Einkommen ab dem Zeitpunkt der Rentenanpassung anzurechnen, das heißt in Ihrem Falle ab dem 01.07.2007.
Hätte die Altersrente aus der schweiz. Vers. erst am 01.08.2007 begonnen, würde sie als hinzukommendes Einkommen
zum Zeitpunkt der - nächsten - Rentenanpassung, also am 01.07.2008, angerechnet werden.